Blue C erwirkt Aufschiebung der Neuen Markt Regeln

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Blue C erwirkt Aufschiebung der Neuen Markt Regeln
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben

Der am Neuen Markt notierte e-Business-Dienstleister Blue C Consulting AG hatbeim Landgericht Frankfurt/Main am 08.10.2001 eine einstweilige Verfügungerwirkt, mit der der Deutschen Börse AG untersagt wird, das geänderte Regelwerkdes Neuen Marktes bezüglich der "Penny Stocks" innerhalb der ersten 6 Monateseit dem Inkrafttreten auf die Blue C Consulting AG anzuwenden.