DJ EANS-Adhoc: Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG auf die damalige Quanmax AG, nunmehr S&T AG

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Sonstiges/Überprüfung Umtauschverhältnis 
30.04.2013 
 
 
Linz, 30. April 2013: Die S&T AG erhielt heute die Mitteilung des Landesgerichts 
Linz, dass für die am 12.12.2012 im Firmenbuch der S&T AG eingetragene 
Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG auf die 
damalige Quanmax AG, nunmehr S&T AG, ein Gutachten des Gremiums gemäß § 225g 
AktG zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingeholt wird. 
 
Der Umtausch der früheren S&T System Integration & Technology Distribution 
AG-Aktien in damalige Quanmax AG-Aktien war im Umtauschverhältnis 200 : 259 
erfolgt. Einzelne Aktionäre hatten eine Überprüfung  des Umtauschverhältnisses 
beantragt. Die S&T AG hatte gegenüber dem Gericht mit Schreiben vom 23.4.2013 
entsprechend Stellung bezogen. Im Zuge der gesetzlichen Regelung wurde nunmehr 
den Antragstellern sowie dem nach § 225f AktG zur Wahrung der Rechte jener 
Aktionäre, die keinen Antrag auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses gestellt 
haben, bestellten Vertreter eine Frist zur Äußerung eingeräumt. Nach Ablauf 
dieser Frist wird gemäß §225g AktG ein Gutachten des gerichtlich bestellten 
Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingeholt werden. 
 
Über die S&T AG: 
Die S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT), vormals Quanmax AG, notiert im 
Prime Standard der Frankfurter Börse. Mit 1.500 Mitarbeitern und Niederlassungen 
in 19 zentral- und osteuropäischen Ländern zählt das Unternehmen zu den drei 
größten IT-Systemhäusern in Osteuropa. S&T kann insbesondere mit einem breit 
aufgestellten Produkt- bzw. Eigentechnologieportfolio punkten und dieses 
Spektrum flächendeckend in Zentral- und Osteuropa anbieten. 
 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 16:04 ET (20:04 GMT)