Rückerwerb eigener Aktien mittels öffentlichem Angebot - keine Dividende für 2023 geplant

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Rückerwerb eigener Aktien mittels öffentlichem Angebot - keine Dividende für 2023 geplant



• Vorstand und Aufsichtsrat beschließen den Rückerwerb eigener Aktien im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG
• Basierend darauf wird der Vorstand dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG (die „Gesellschaft“) haben heute in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.06.2022 bis zu 865.149 eigene im Amtlichen Handel der Wiener Börse notierte Inhaberaktien der Gesellschaft zu einem Angebotspreis von je EUR 23,80 im Rahmen eines öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG zu erwerben.
Aufgrund dieser Entscheidung wird der Vorstand dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorschlagen für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende auszuschütten. Der Aufsichtsrat beabsichtigt diese Vorgehensweise zu unterstützen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge werden gesondert und rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 17.06.2024 stattfinden wird, veröffentlicht. Die finale Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns obliegt der Hauptversammlung. Der Rückerwerb eigener Aktien wurde, vorbehaltlich der Nichtuntersagung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Übernahmekommission, zu folgenden Bedingungen beschlossen:
    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 30.06.2022
    2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: Der
       Ermächtigungsbeschluss wurde am 01.07.2022 über ein elektronisch
       betriebenes Informationsverbreitungssystem, das innerhalb der
       Europäischen Union verbreitet ist, gemäß § 119 Abs 7 BörseG 2018 iVm
       § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufs: Der Rückerwerb soll
       im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG erfolgen
       und unterliegt somit der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage nach
       den Bestimmungen des ÜbG. In dieser Angebotsunterlage ist auch der
       Beginn und die Dauer des öffentlichen (Teil-)Angebots und somit des
       Rückkaufprogramms festzulegen und zu veröffentlichen. Nach heutigem
       Stand und unter Berücksichtigung der Fristen des ÜbG, soll die
       Angebotsfrist am oder um den 26.04.2024 beginnen und voraussichtlich
       vier Wochen betragen.
    4. Aktiengattung, auf die sich der Rückkauf bezieht: auf Inhaber lautende
       Stückaktien der Frauenthal Holding AG (ISIN AT0000762406).
    5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien: bis zu
       865.149 auf Inhaber lautende Stückaktien der Frauenthal Holding AG
       (ISIN AT0000762406), das heißt bis zu höchstens 10% des Grundkapitals
       der Frauenthal Holding AG.
    6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der
       Angebots- bzw. Erwerbspreis beträgt EUR 23,80 je Inhaberaktie.
    7. Art des Rückkaufs eigener Aktien: Der Rückerwerb der Aktien findet im
       Rahmen eines öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG statt.
    8. Zweck des Rückkaufs eigener Aktien: In Einklang mit dem
       Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2022 erfolgt der
       Rückerwerb zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erlaubten Zweck Im
       Besonderen möchte die Gesellschaft durch den gegenständlichen Rückkauf
       durch die Schaffung von zusätzlicher Nachfrage nach Aktien der
       Frauenthal Holding AG zusätzliche Liquidität für die Aktie schaffen.
       Der Zweck des Rückerwerbs umfasst insbesondere auch die jederzeitige
       Wiederveräußerung oder Einziehung der erworbenen eigenen Aktien.
    9. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der
       Aktien der Emittentin: keine.
   10. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
       Aktienoptionen: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im Rahmen von Stock
       Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- oder
       Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant.

Veröffentlichungen haben entsprechend § 10 Veröffentlichungsverordnung 2018 gemäß den Veröffentlichungsvorschriften des Übernahmegesetzes zu erfolgen. Soweit dies nach den Bestimmungen des Übernahmegesetzes zulässig ist, wird die Gesellschaft Angaben und Informationen im Internet auf der Homepage der Gesellschaft [1] https://www.frauenthal.at/ unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlichen.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage für das öffentliche (Teil-)Angebot gemäß §§ 4 ff ÜbG binnen der gesetzlichen Frist von zehn Börsetagen der Übernahmekommission anzeigen und beabsichtigt aus heutiger Sicht, sofern die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots nicht untersagt, die Angebotsunterlage am oder um den 26.04.2024 zu veröffentlichen.

Die Gesellschaft beabsichtigt aus heutiger Sicht die Dauer der Annahmefrist vom Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit vier Wochen festzulegen. Sobald die endgültigen Details feststehen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.