FMA straft Maschinenfabrik HEID ab
Finanzbericht für 2020 wurde verspätet veröffentlicht
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat die Maschinenfabrik HEID AG zu einer Geldstrafe von 52.500 Euro verurteilt. Begründet wird dies mit der verspäteten Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020. Die Strafe wurde mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß§ 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - FMABG ) verhängt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
fel/stf
ISIN AT0000690151 WEB http://www.heid.info http://www.fma.gv.at