Manner sagt HV am 24. Mai ab - Bilanz-Prüfstelle stellte Fehler fest

Fehlerfeststellung betrifft Frage, ob aufgrund einer Tochtergesellschaft in Aserbaidschan ein Konzernabschluss für 2020 aufgestellt hätte werden müssen

Die für den 24. Mai anberaumte Hauptversammlung des Wiener Süßwarenherstellers Manner findet wegen einer Untersuchung der Bilanz-Prüfstelle nicht statt. Die Fehlerfeststellung der österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) betrifft laut Manner insbesondere die Frage, ob aufgrund einer Tochtergesellschaft in Aserbaidschan ein Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellt hätte werden müssen, gab die Firma am Donnerstag bekannt.

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Um sich bei der Haselnuss-Rohstoffversorgung unabhängiger von Lieferanten zu machen, hat Manner im Jahr 2019 Anbauflächen in Aserbaidschan gekauft. Die erste Haselnussernte wird im Jahr 2024 erwartet.

Die fragliche Gesellschaft sei operativ nicht tätig und daher für das operative Geschäft der Manner Gruppe nicht relevant, so der Süßwarenhersteller.

"Derzeit findet eine umfassende und detaillierte Analyse mit Unterstützung von externen Beratern statt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis der Analyse auch Auswirkungen auf die Folgeperioden hat", räumte Manner in der Aussendung ein. Deshalb sehe sich der Vorstand der Gesellschaft gezwungen, die anstehende Hauptversammlung abzuberaumen. Der Termin der neu anzuberaumenden Hauptversammlung werde entsprechend veröffentlicht werden.

kan/pro

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