Immofinanz will rasch Höchststimmrecht bei s Immo beseitigen
Außerordentliche Hauptversammlung innerhalb von drei Wochen soll Situation klären - Änderung in der Satzung ist Bedingung für Übernahmeangebot der Immofinanz
Der Übernahmekampf zwischen den börsennotierten Immobilienkonzernen Immofinanz und s Immo geht in die nächste Runde. Die Immofinanz will ein Angebot zur Übernahme der s Immo legen. Sie stellt dafür aber die Bedingung, dass eine Bestimmung in der Satzung der s Immo gestrichen wird, wonach kein Aktionär mehr als 15 Prozent der Stimmrechte haben darf - auch wenn sein Aktienanteil höher ist. Eine außerordentliche Hauptversammlung soll dies nun durchsetzen.
Die Immofinanz hat am 14. März ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung bei der s Immo gelegt und dieses am 25. März nachgebessert. Zugleich stellte die Immofinanz für den Vollzug des Angebots die Bedingung, dass die Hauptversammlung der s Immo das Höchststimmrecht aufhebt. Die s Immo reagierte darauf mit einer Verschiebung der an sich für den 30. April geplanten Hauptversammlung. Die Hauptversammlung solle erst nach dem Ende der Annahmefrist stattfinden, beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat der s Immo.
Heute Mittwoch hat die Immofinanz, die bereits 26,5 Prozent an der s Immo hält, im Gegenzug eine außerordentliche Hauptversammlung verlangt, um die Frage des Höchststimmrechts zu klären. Laut Aktienrecht sei diese "unverzüglich" einzuberufen, heißt es in der Immofinanz-Aussendung, der Termin sei mit 21 Tagen Einberufungsfrist festzusetzen. Damit sollte sich ein Termin "an oder um den" ursprünglich geplanten Termin der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April ausgehen.
Während die s Immo die Verschiebung der Hauptversammlung damit begründet, die Aktionäre sollten so "in Kenntnis des Ausgangs des Übernahmeangebots eine fundierte Entscheidung über den von der Immofinanz AG in Aussicht gestellten Antrag zur Änderung der Satzung in § 13 (3) ("Höchststimmrecht") treffen können", will die Immofinanz "rasch eine Entscheidungsgrundlage für die s-Immo-Aktionäre während der Annahmefrist des Übernahmeangebots (schaffen)". Die Immofinanz verweist darauf, dass die Aufhebung des Höchststimmrechts dem Corporate Governance-Grundsatz "one share-one vote" entspreche und auch unabhängig vom Übernahmeangebot der Immofinanz vorteilhaft für alle Aktionäre der s Immo sei.
(Schluss) tsk/itz