conwert - OGH bestätigt: 2015 wäre Pflichtoffert nötig gewesen
Betroffener Ex-conwert-Großaktionäre Adler Real Estate prüft weitere rechtliche Möglichkeiten
Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung der Übernahmekommission bestätigt, wonach die Hauptaktionäre der Wiener Immofirma conwert im Jahr 2015 ein Übernahmeangebot an die restlichen conwert-Aktionäre hätten legen müssen.
Die Übernahmekommission habe diese OGH-Entscheidung heute veröffentlicht, teilte einer der damaligen conwert-Hauptaktionäre, die deutsche Adler Real Estate am Donnerstagabend mit.
"Die Adler Real Estate AG weist die durch die Übernahmekommission erhobenen Anschuldigungen weiterhin zurück und prüft rechtliche Möglichkeiten", so das Unternehmen heute.
Die Übernahmekommission vermutet wie berichtet bei zumindest zwei Aktientransaktionen in der Vergangenheit ein gemeinsames Vorgehen von conwert-Aktionären, vornehmlich des Mehrheitsaktionärs Adler Real Estate und Petrus Advisers. Sollte es ein gemeinsames Vorgehen gegeben haben, wäre bei den betreffenden Transaktionen ein Pflichtangebot an die restlichen conwert-Aktionäre erforderlich gewesen.
Diesen Verdacht hatte die Kommission im Frühjahr 2015 geäußert und ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Die Übernahmekommission kam dabei zur Auffassung, dass diese Gesellschaften "als gemeinsam vorgehende Rechtsträger" im Sinne des Übernahmegesetzes zu qualifizieren seien, am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt hätten "und in der Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben".
In der Zwischenzeit hat sich der größte deutsche Wohnkonzern Vonovia mit einem freiwilligen Übernahmeangebot 93,09 Prozent an conwert gesichert.
(Schluss) ggr