Gesellschaft zieht Antrag auf Ausgleichsbestätigung beim Handelsgericht Wien zurück - Anschlusskonkurs
Gesellschaft zieht Antrag auf Ausgleichsbestätigung beim Handelsgericht Wien zurück
* Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen konnten die für den Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten um über EUR 50 Mio. reduziert werden
* Mögliche Ausgleichserfüllung scheitert am Finanzamt und drei Großgläubigern
Die sich seit 27. Juni 2002 im Ausgleich befindliche CyberTron Telekom AG hat heute den Antrag auf Erteilung der Ausgleichsbestätigung beim Handelsgericht Wien zurückgezogen.
Dieser Schritt war notwendig geworden, da es einerseits in den Verhandlungen der letzten Monate nicht gelungen ist, von allen Großgläubigern Rückstehungserklärungen über den gesamten Zeitraum der Ausgleichserfüllung zu erhalten und andererseits bisher keine Lösung mit dem Finanzamt über die Rückzahlung von Umsatzsteuerguthaben der CyberTron Telekom AG in Höhe von über EUR 2,4 Mio. erzielt wurde.
Als Grundlage für die Erfüllung des Ausgleichs diente der von den Gläubigern mit großer Mehrheit angenommene Vorschlag des Unternehmens und die Empfehlung des Ausgleichsverwalters Dr. Schulyok im Ausgleichsbericht: „Ausreichend klargestellt ist, dass die Ausgleichsschuldnerin den angebotenen Ausgleich nur dann erfüllen kann, wenn erhebliche Verzichtserklärungen der Gläubiger die Verbindlichkeiten entsprechend verringern.“
Seit Annahme des Ausgleichs am 25. September 2002 durch die Gläubiger, hat die Gesellschaft die im Ausgleichsbericht festgehaltenen Maßnahmen konsequent umgesetzt. So wurde im Interesse der Leasinggläubiger das österreichweite Netz der CyberTron abgebaut und das Equipment in Wien eingelagert, bzw. an die Gläubiger retourniert. Ein wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung der Ausgleichsquote bestand aus gewonnener Liquidität durch Eintreibung der offenen Forderungen. Durch die Situation der Gesellschaft sind viele Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in dem sonst üblichen Ausmaß nachgekommen, sodass in den letzten Monaten bereits über 1.200 Klagen durch CyberTron eingebracht und über 1.000 Klagen vorbereitet wurden. Weitere Liquidität sollte durch die Verwertung von Assets geschaffen werden. So konnten Verträge sowie Vorverträge über den Verkauf von Vermittlungsstellen und die Vermietung von Infrastruktur abgeschlossen werden, die über den gesamten Ausgleichszeitraum für freie Liquidität sorgen sollten. Aufgrund dieser Verträge hätten allerdings schon in den letzten Monaten deutlich mehr Vermittlungsstellen an andere alternative Telekommunikationsanbieter weitergegeben werden können, wenn die Telekom Austria AG diesen Weitergabeprozess nicht durch administrative Hürden behindert hätte.
In seit November 2002 andauernden Verhandlungen mit dem Finanzamt ist jedoch heute die Entscheidung zu Ungunsten der CyberTron Telekom AG getroffen worden. Nach einer Sonder-Betriebsprüfung Anfang März durch das Finanzamt wurden zwar noch am 7. März EUR 2,4 Mio. dem Abgabenkonto der Gesellschaft gutgeschrieben, jedoch wird eine Verwendung dieses Betrages vom Finanzamt mit der Begründung auf das Recht zur Aufrechnung mit Ausgleichsforderungen verweigert.
Im Rahmen der Verhandlungen mit Gläubigern ist es gelungen, gegenüber den im Status des Ausgleichsantrags ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 82 Mio. die für den Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten um über EUR 50 Mio. zu reduzieren. Es war jedoch nicht möglich, alle Großgläubiger von einer Forderungsrückstehung zugunsten der Kleingläubiger zu überzeugen.
Dadurch ist die Erfüllung des Ausgleichs - wie im Ausgleichsvorschlag vorgesehen - aus Sicht des Vorstandes der CyberTron Telekom AG nicht möglich und führt unmittelbar dazu, dass der Antrag auf Erteilung der Ausgleichsbestätigung zurückgezogen werden muss und gleichzeitig ein Antrag auf Eröffnung des Anschlusskonkurses gestellt wird.
* Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen konnten die für den Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten um über EUR 50 Mio. reduziert werden
* Mögliche Ausgleichserfüllung scheitert am Finanzamt und drei Großgläubigern
Die sich seit 27. Juni 2002 im Ausgleich befindliche CyberTron Telekom AG hat heute den Antrag auf Erteilung der Ausgleichsbestätigung beim Handelsgericht Wien zurückgezogen.
Dieser Schritt war notwendig geworden, da es einerseits in den Verhandlungen der letzten Monate nicht gelungen ist, von allen Großgläubigern Rückstehungserklärungen über den gesamten Zeitraum der Ausgleichserfüllung zu erhalten und andererseits bisher keine Lösung mit dem Finanzamt über die Rückzahlung von Umsatzsteuerguthaben der CyberTron Telekom AG in Höhe von über EUR 2,4 Mio. erzielt wurde.
Als Grundlage für die Erfüllung des Ausgleichs diente der von den Gläubigern mit großer Mehrheit angenommene Vorschlag des Unternehmens und die Empfehlung des Ausgleichsverwalters Dr. Schulyok im Ausgleichsbericht: „Ausreichend klargestellt ist, dass die Ausgleichsschuldnerin den angebotenen Ausgleich nur dann erfüllen kann, wenn erhebliche Verzichtserklärungen der Gläubiger die Verbindlichkeiten entsprechend verringern.“
Seit Annahme des Ausgleichs am 25. September 2002 durch die Gläubiger, hat die Gesellschaft die im Ausgleichsbericht festgehaltenen Maßnahmen konsequent umgesetzt. So wurde im Interesse der Leasinggläubiger das österreichweite Netz der CyberTron abgebaut und das Equipment in Wien eingelagert, bzw. an die Gläubiger retourniert. Ein wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung der Ausgleichsquote bestand aus gewonnener Liquidität durch Eintreibung der offenen Forderungen. Durch die Situation der Gesellschaft sind viele Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in dem sonst üblichen Ausmaß nachgekommen, sodass in den letzten Monaten bereits über 1.200 Klagen durch CyberTron eingebracht und über 1.000 Klagen vorbereitet wurden. Weitere Liquidität sollte durch die Verwertung von Assets geschaffen werden. So konnten Verträge sowie Vorverträge über den Verkauf von Vermittlungsstellen und die Vermietung von Infrastruktur abgeschlossen werden, die über den gesamten Ausgleichszeitraum für freie Liquidität sorgen sollten. Aufgrund dieser Verträge hätten allerdings schon in den letzten Monaten deutlich mehr Vermittlungsstellen an andere alternative Telekommunikationsanbieter weitergegeben werden können, wenn die Telekom Austria AG diesen Weitergabeprozess nicht durch administrative Hürden behindert hätte.
In seit November 2002 andauernden Verhandlungen mit dem Finanzamt ist jedoch heute die Entscheidung zu Ungunsten der CyberTron Telekom AG getroffen worden. Nach einer Sonder-Betriebsprüfung Anfang März durch das Finanzamt wurden zwar noch am 7. März EUR 2,4 Mio. dem Abgabenkonto der Gesellschaft gutgeschrieben, jedoch wird eine Verwendung dieses Betrages vom Finanzamt mit der Begründung auf das Recht zur Aufrechnung mit Ausgleichsforderungen verweigert.
Im Rahmen der Verhandlungen mit Gläubigern ist es gelungen, gegenüber den im Status des Ausgleichsantrags ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 82 Mio. die für den Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten um über EUR 50 Mio. zu reduzieren. Es war jedoch nicht möglich, alle Großgläubiger von einer Forderungsrückstehung zugunsten der Kleingläubiger zu überzeugen.
Dadurch ist die Erfüllung des Ausgleichs - wie im Ausgleichsvorschlag vorgesehen - aus Sicht des Vorstandes der CyberTron Telekom AG nicht möglich und führt unmittelbar dazu, dass der Antrag auf Erteilung der Ausgleichsbestätigung zurückgezogen werden muss und gleichzeitig ein Antrag auf Eröffnung des Anschlusskonkurses gestellt wird.