BLUeBULL AG übernimmt CLC AG

BLUeBULL AG übernimmt CLC AG

Die CLC AG gibt bekannt, dass zwischen der BLUeBULL AG und der Mehrheit der Aktionäre der CLC AG ein bedingter Aktienkaufvertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Kaufvertrag, der mehr als 53% der CLC-Aktien umfasst, unterliegt behördlichen Genehmigungen und anderen Bedingungen. Bei einer dieser Bedingungen handelt es sich um die Anwendung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 25 Abs (1) Z 4 Übernahmegesetz durch die Übernahmekommission. Dieser sieht vor, dass bei Übernahme einer kontrollierenden Beteiligung zu Sanierungszwecken eine Freistellung von der Anbotspflicht erfolgen kann.