Veröffentlichung der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz iVm § 5 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung

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Veröffentlichung der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz iVm § 5 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung



Wien, 26. Mai 2015. Der Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 31.05.2012 mit Beschluss der Aktionäre zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung rückgekaufter eigener Aktien ermächtigt. Der Beschluss wurde am 31.05.2012 auf der Website www.conwert.at veröffentlicht.

+ Voraussichtliches Datum der Veräußerung: am 29.05.2015
+ Aktiengattung: Stammaktien (CWI/AT0000697750)
+ Volumen: 1.000.000 Stück Stammaktien (ca. 1,172 % des Grundkapitals)
+ Veräußerungspreis: 10 € (Abschlag von 19 % gegenüber dem Schlusskurs der Stammaktie zum 22.05.2015) je Stammaktie
+ Veräußerungsart: außerbörslich
+ Veräußerungszweck: Erfüllung der Verpflichtung aus einer im Zusammenhang mit dem Erwerb des Mehrheitsanteils an KWG Kommunale Wohnen AG abgeschlossenen Optionsvereinbarung
+ Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: Keine

Änderungen (§ 6 Veröffentlichungsverordnung) sowie die Veröffentlichung der im Rahmen der Übertragung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (§ 7 Veröffentlichungsverordnung) und weitere Veräußerungen von eigenen Aktien werden gemäß Börsegesetz und Veröffentlichungsverordnung über die Website der conwert Immobilien Invest SE unter www.conwert.at veröffentlicht.