Stichwort - Die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde

Vor einer Streitschlichtung durch die Regulierungsbehörde muss der Verbraucher bereits einen Einigungsversuch mit dem Betreiber unternommen haben

Ärger mit der Handy-, Internet- oder Festnetzrechnung? Dann kann vielleicht die Telekom-Regulierungsbehörde RTR helfen. Sie führt mit den Anbietern ein Schlichtungsverfahren, im Vorjahr war dies 3.897 mal der Fall. Damit die Behörde helfen kann, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

9,70 EUR +2,11%
Hoch 9,84 Tief 9,38 Vortag 9,50

- Die Schlichtung betrifft ausschließlich Probleme mit Kommunikationsanbietern und nicht mit Online-Shops.

- Bevor die RTR angerufen werden kann, muss der Betroffene bereits schriftlich einen Einspruch oder einen Lösungsvorschlag beim Anbieter vorgelegt haben.

- Der Antrag bei der RTR ist mittels Antragsformular der Behörde einzubringen, das Formular dafür gibt es auf der Homepage (www.rtr.at). Relevante Belege wie Verträge oder Rechnungen sind beizulegen.

- Kein Schlichtungsverfahren gibt es, wenn der Sachverhalt schon einmal Ergebnis einer Schlichtung oder eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens war. Weiters darf die Causa nicht länger als ein Jahr zurück liegen und die Forderung darf vom Kunden nicht zuvor anerkannt worden sein (zum Beispiel im Rahmen einer Ratenvereinbarung mit einem Inkassobüro). Des weiteren muss der Streitwert mindestens 20 Euro betragen (inkl. Steuer).

- Kunden, die das Gefühl haben, von der NSA oder anderen Geheimdiensten abgehört zu werden, sind bei der RTR an der falschen Adresse. Sie ist dafür nicht zuständig.

(Schluss) stf/tsk