Halbes Grundkapital unterschritten
Halbes Grundkapital unterschritten (§ 83 AktG)
Unter Bezugnahme auf § 83 AktG informiert der Vorstand der THI AG, dass aufgrund der laufenden Beobachtung der bilanziellen Situation anzunehmen ist, dass das Eigenkapital den Wert des halben Grundkapitals unterschritten hat. Sanierungsschritte wurden eingeleitet.