ÖIAG: Erste Empfehlungen aus dem Projekt STP
ÖIAG: Erste Empfehlungen aus dem Projekt STP
Ende April wurde die ÖIAG mit der Konzeptionierung einer Abbaueinheit für die Hypo Alpe Adria beauftragt. Im Rahmen des Projektes STP wurden nun von der ÖIAG erste Strukturempfehlungen an die österreichische Bundesregierung übermittelt.
Die internationalen Experten haben alle möglichen Strukturvarianten für eine Abbaueinheit anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges evaluiert. Im Ergebnis kam das Expertenteam zu dem Schluss, dass eine Zwischenholding unter dem BMF den größten Mehrwert für die zukünftige Abbaueinheit bei gleichzeitig geringstem Risiko schaffen würde.
Dazu ÖIAG-Vorstand Rudolf Kemler: "Oberstes Credo ist der Ausschluss jeglicher Infizierungsgefahr für die ÖIAG sowie alle derzeitigen und zukünftigen Beteiligungsunternehmen - und zwar ohne Restrisiko und über den gesamten Abbauzeitraum hinweg. Daher ist unsere klare Empfehlung, die Abbaueinheit gesellschaftsrechtlich nicht an der ÖIAG oder eine ihrer Tochterunternehmen wie zum Beispiel der FIMBAG anzudocken, sondern für diese Sonderaufgabe eine spezialisierte Zwischenholding mit einer klar definierten Schnittstelle zum BMF zu gründen. Das wirtschaftliche Know-how der ÖIAG könnte über eine zusätzliche Schnittstelle, zum Beispiel in Form eines Managementvertrags, eingebracht werden. Für diese Strukturvariante wurde von den Experten ein umfangreiches Umsetzungskonzept übermittelt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft aber letztlich die Bundesregierung."
Kemler weiter: "Ziel war es außerdem, die zukünftige Abbaueinheit möglichst effizient und ressourcenschonend aufzustellen. Daher ist unser Lösungsansatz, dafür keine neue Gesellschaft zu gründen sondern - nach erfolgreicher Ausgliederung der SEE-Holding - die bestehende HBInt in eine hochspezialisierte Abbaueinheit zu reorganisieren.
Diese direkte Überführung ist der schnellste Weg, um mit einem effizienten Abbau des verbleibenden Portfolios starten zu können. Darüber hinaus soll die Abbaueinheit keine Bankkonzession mehr haben und mit wirtschaftsnahen und schlanken Prozessen ausgestaltet sein. Wir müssen jetzt rasch handeln, um zusätzlichen Schaden für den Steuerzahler soweit wie möglich zu minimieren."
Die bisher durch das Expertenteam erarbeiteten Empfehlungen wurden an die Bundesregierung übermittelt. Nächster Schritt ist der Beschluss eines Sondergesetzes, um einen rechtlichen Rahmen für die weitere Vorgehensweise zu schaffen.