Finanzdienstleister setzten sich beim Verwaltungsgerichtshof durch
Finanzdienstleister setzten sich beim Verwaltungsgerichtshof durch
Fachverbandsobmann Göltl: "Erster angefochtener Kostenbescheid der Finanzmarktaufsicht vom VwGH aufgehoben - weitere werden wohl folgen"
"Der erste angefochtene Kostenbescheid der Finanzmarktaufsicht wurde jetzt aufgehoben. Weitere werden wohl folgen", weiß Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu berichten. Im Oktober 2013 haben knapp 20 der größten Wertpapierunternehmen in einer konsolidierten Aktion des Fachverbands Finanzdienstleister die Kostenbescheide der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) höchstgerichtlich bekämpft. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dieser Ansicht Recht gegeben und den ersten Bescheid unter anderem mit folgender Begründung aufgehoben:
Bei der nicht als rechtswidrig erkannten analogen Anwendung der Vorschriften des FMABG, insbesondere des § 19, auf die Bildung der Subrechnungskreise ist aber zu berücksichtigen, dass die Parameter der direkten bzw indirekten Kosten für die Kostenpflichtigen in der Begründung des Bescheids dargestellt werden müssen. Eine derartige Begründung ist den angefochtenen Bescheiden aber nicht zu entnehmen, weil nicht alle Beträge, die der Ermittlung des Kostenbeitrags zu Grunde zu legen waren, offengelegt wurden.
Fachverbandsobmann Göltl zeigt sich überzeugt, "dass eine Offenlegung der Beträge unsere Argumentation, dass die Wertpapierunternehmen Kosten tragen müssen, die ihnen eigentlich nicht zurechenbar sind, stützen wird. Die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht wird der jetzigen Situation nicht mehr gerecht. Der Fachverband Finanzdienstleister hat mehrere Konzepte vorgelegt, um die rechtlichen Grundlagen zu reparieren und ruft den Gesetzgeber auf, jetzt rasch zu reagieren. Wir stehen bereit, um eine Neuordnung unter Einbeziehung aller Betroffenen offen zu diskutieren."