IFO Institut bedauert Urteil zum ESM

IFO Institut bedauert Urteil zum ESM



Der Präsident des ifo Instituts, Hans-Werner Sinn, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM bedauert. „Das Gericht setzt die Latte für eine Verfassungswidrigkeit zu hoch an. Sie wird erst dann angenommen, wenn das Haushaltrecht des Bundestages vollständig leerläuft", sagte Sinn am Dienstag in Karlsruhe. Immerhin müsse das Bundesfinanzministerium nun aber Einzahlungen in den ESM vorab in den Haushalt einstellen und dürfe dies nicht im Jahresverlauf per Nachtrags- oder Nothaushalt regeln.

Das Urteil habe zum Glück auch Folgen für die geplante Bankenunion, sagte Sinn weiter. Das Gericht lehne Leistungs-Automatismen ab. Der Bundestag müsse jede Überweisung im Einzelfall beschließen. Die in der Bankenunion von der EU und der EZB angestrebten Automatismen der Unterstützung von Banken durch Mittel aus dem ESM seien damit verboten. Außerdem müsse Deutschland laut Gericht sein Vetorecht im ESM behalten und dürfe nach einer Erweiterung um neue ESM-Mitglieder nicht überstimmt werden können. Dies sei ein „wichtiger Pflock, den das Gericht eingerammt hat".

Das Gericht lehne auch eine gesamtschuldnerische Haftung für die Einzahlungen in den ESM ab. Deutschland dürfe also nicht mit mehr Geld einspringen, wenn andere Zahler ausfallen sollten.

Leider habe das Gericht in diesem Urteil die Bedeutung der Target-Salden der Euro-Zentralbanken nicht erkannt. Das Gericht erklärt, die Klagen hätten spätestens ein Jahr nach der Einrichtung des Target2-Systems im Jahr 2007 ergehen müssen, und die Kläger hätten die Haftungsrisiken nicht hinreichend begründet. Prof. Sinn bedauert diese Stellungnahme, weil es nun einmal ein Faktum sei, dass die EZB die Hälfte der Geldmenge des Eurosystems, etwa 600 Mrd. Euro, als Sonderkredite gegen schlechte Sicherheiten für die Banken der Krisenländer zur Verfügung gestellt habe. Das mache die Bundesbank indirekt zum größten Einzelgläubiger dieser Banken. Mit öffentlichen Geldern müssten nun die Banken der Krisenländer gerettet werden, um auf diese Weise das bereits verliehene Geld zu retten. Das alles sei passiert, nachdem die Klagefrist bereits verstrichen war.

Prof Sinn wies darauf hin, dass das Urteil zu den Rettungsversprechen der Europäischen Zentralbank im Rahmen des OMT von der heutigen Stellungnahme nicht berührt werde, da dieser Verfahrensteil abgespalten worden ist. Das Gericht habe ja vor einem Monat die Vermutung geäußert, dass die Europäische Zentralbank ihre Macht missbrauche, und mitgeteilt, es werde den EuGH anrufen, um klären zu lassen, wie man den Machtmissbrauch begrenzen könne.