Hypo: Brandstetter will Gläubiger per Sondergesetz zur Kasse bitten

KURIER: Hypo: Brandstetter will Gläubiger per Sondergesetz zur Kasse bitten


Um Kärntner Zukunftsfonds zu öffnen sei kein Verfassungsgesetz notwendig

Justizminister Wolfgang Brandstetter ist überzeugt, dass der im Zuge der Hypo-Rettung angestrebte Generalvergleich mit der BayernLB zustande kommt. "Es sind einige Prozesse mit den Bayern anhängig, und es könnten theoretisch noch mehr werden. Es kann aber auch nicht in deren Interesse sein, jahrelang Ressourcen durch Gerichtsverhandlungen zu binden", sagt Brandstetter zum KURIER (Sonntag-Ausgabe). "Bei den Gläubigern sind wir fest entschlossen, erforderlichenfalls mit Sondergesetzen dafür zu sorgen, dass sie sich an der notwendigen Sanierung der Bank beteiligen." Das Gleiche gelte für den Kärntner Zukunftsfonds. Hier ist Brandstetter überzeugt, dass für einen Zugriff auf die dort geparkten 500 Millionen Euro kein Verfassungsgesetz auf Bundesebene notwendig sei.

Anlässlich der Verurteilungen von prominenten Politikern äußert sich der Justizminister kritisch, was die Dauer mancher Verfahren anlangt: "Verfahren, die deutlich länger als fünf oder sechs Jahre dauern, sind künftig einfach nicht mehr akzeptabel."