AvW - Abschlussprüfer EMSE Consulting zur Zahlung verurteilt
AvW - Abschlussprüfer EMSE Consulting zur Zahlung verurteilt
In einem Musterverfahren vor dem Landesgericht Wr. Neustadt, das Auswirkungen auf hunderte Anlegeransprüche haben wird, wurde der Abschlussprüfer der AvW Gruppe und AvW Invest in den Jahren 2001 - 2008 zur Zahlung von rund EUR 1,5 Mio. verurteilt.
Alleine einem durch die Poduschka AnwaltsgesmbH vertretenen Anleger wurden EUR 465.848,45 samt 4 % Zinsen und Kosten zugesprochen.
Begründet wurde das Urteil vom Gericht zusammenfassend gesagt damit, dass die Bestätigungsvermerke nicht hätten erteilt werden dürfen und die Anleger dann nicht gekauft hätten. Eine Kenntnis des Anlegers vom konkreten Bestätigungsvermerk wurde aber nicht gefordert.