AvW - Mögliche Haftung von D&B gegenüber Anlegern erneut bejaht
AvW - Mögliche Haftung von D&B gegenüber Anlegern erneut bejaht
Weiterer Aufwind für die von der RA-Kanzlei LIKAR vertretenen AvW-Genussscheininhaber gegen "Wirtschaftsauskunftei" Dun & Bradstreet:
Nachdem ein Senat des OLG Wien bereits am 31.08.2012 den rechtlichen Ausführungen der Anleger zugestimmt hat, hat sich nunmehr auch ein anderer Senat desselben Gerichts dieser Rechtsansicht angeschlossen, freut sich RA Arno F. Likar, dessen Kanzlei rund 1.200 Geschädigte vertritt.
Das Erstgericht wird daher in weiterer Folge zu beurteilen haben, ob Dun & Bradstreet damit rechnen musste, dass an einer Investition in die AvW Gruppe AG interessierte Personen, die mit deren Werbeunterlagen konfrontiert wurden und so von der positiven Bewertung der Bonität der Emittentin der Wertpapiere Kenntnis erlangten, diese als unabhängige Einschätzung des Bonitätsrisikos durch eine erfahrene und international renommierte Rating-Agentur auffassten, auf ihre Richtigkeit vertrauten und letztlich in ihrer Anlageentscheidung in die von der Emittentin gewünschte Richtung beeinflusst wurden. Auf diese Weise hätte die beklagte "Wirtschaftsauskunftei" den in der neueren Lehre und Rechtsprechung geforderten Vertrauenstatbestand gegenüber Dritten (den Anlegern) gesetzt, der als Grundlage für deren eigene vermögensrechtliche Disposition dienen sollte.
Nahezu alle unserer Mandanten haben uns uni sono mitgeteilt, dass die von Dun & Bradstreet erstellte und als Rating bezeichnete Bonitätsbewertung Grundlage ihrer Entscheidung war. Nur aufgrund des Vertrauens in die Richtigkeit dieser Beurteilung durch einen objektiven Dritten hat man das Investment riskiert. Wir sind somit guter Hoffnung, die von den Anlegern dargestellten Behauptungen auch unter Beweis stellen zu können, so Likar weiters und ergänzt: Leider werden bislang sämtliche Vergleichsgespräche von Dun & Bradstreet abgelehnt, sodass die geschädigten Kläger weiter die Gerichte befassen müssen.