Kommunalkredit Austria AG: Trotz positiver Geschäftsentwicklung kein optimales Marktumfeld: Regierung beendet Privatisierungsverfahren

Kommunalkredit Austria AG: Trotz positiver Geschäftsentwicklung kein optimales Marktumfeld: Regierung beendet Privatisierungsverfahren


Bund bleibt weiter Eigentümer der Bank

Angesichts eines nicht optimalen Marktumfeldes musste sich die Republik Österreich dafür entscheiden, das laufende Privatisierungsverfahren für die Kommunalkredit Austria AG (KA) zu beenden, die 99,78 % der Aktien des Bundes an der Bank zu behalten und weiterhin treuhändig bei der FIMBAG (Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes) zu belassen.

Die Republik folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung der mit dem Verkauf der Aktien beauftragten FIMBAG.

Der professionelle und unter Beiziehung einer international bekannten Investmentbank und einer spezialisierten Rechtsanwaltssozietät seit dem Frühjahr 2012 durchgeführte Privatisierungsprozess brachte zwar mehrere, ernsthaft interessierte Käufer hervor, jedoch waren die eingereichten Angebote, trotz Nachbesserungen, äußerst komplex strukturiert, wirtschaftlich wenig attraktiv und insbesondere mit einer Reihe von Bedingungen zu Lasten der Republik Österreich verbunden.

In bestmöglicher Wahrung der Interessen der Republik Österreich und damit auch jener der Steuerzahler empfahl die FIMBAG nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Fakten, aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen, die Ablehnung der vorliegenden Angebote.

Die Kommunalkredit Austria AG erfuhr in den letzten Jahren eine erfolgreiche Restrukturierung, ist gut geführt und gesund: der Jahresgewinn 2012 lag bei 18,2 Mio. Euro, zudem wurden bis 2012 19,8 Mio. Euro "Bankensteuer" abgeführt. Der Pegel an sogenannten "faulen Krediten" liegt bei 0,0 %. Trotzdem drängt die Europäische Kommission auf Grundlage ihrer Entscheidung vom 31.03.2011 darauf, bei der Kommunalkredit Austria AG den staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb zu beenden.

Da das Marktumfeld für Bankverkäufe weiterhin nicht günstig ist, empfahl die FIMBAG die unter diesen Rahmenbedingungen einzige Alternative, nämlich die Einstellung jeglichen aktivseitigen Neugeschäftes (außer den bereits kommittierten Kreditauszahlungen). Diese Maßnahme wird der Europäischen Kommission notifiziert und eine Abänderung der bisherigen Beihilfenentscheidung beantragt werden. Ziel ist es nun - unter den inzwischen geänderten Rahmenbedingungen - im Einvernehmen mit der Kommission eine ökonomisch sinnvolle weitere Vorgangsweise zu entwickeln.