Erklärung der Bundesregierung zum Thema Bankgeheimnis

Erklärung der Bundesregierung zum Thema Bankgeheimnis



Der Bundeskanzler der Republik Österreich, Werner Faymann, und der Vizekanzler der Republik Österreich, Dr. Michael Spindelegger, halten zur aktuellen Diskussion um das Thema Bankgeheimnis fest:

Von allen derzeitigen Überlegungen auf europäischer Ebene darf das österreichische Bankgeheimnis für Steuerinländer nicht betroffen sein. Es muss weiterhin in der bekannten Form bestehen bleiben.

Österreich ist keine Steueroase. Wir wollen, dass die internationale Steuerbetrugsbekämpfung funktioniert und an diesem Kampf engagiert mitwirken. Wir haben keinerlei Interesse, dass international der Eindruck erweckt wird, Österreich sei Schutzpatron der Steuerhinterzieher.

Aus diesem Grund wird Österreich an den Verhandlungen der EU mit Drittstaaten zur entsprechenden Übernahme der Regelungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie konstruktiv mitwirken, wobei für Österreich folgende Punkte von entscheidender Relevanz sind:

1. Ein Informationsaustausch muss zumindest dem OECD-Standard unterliegen.

2. Das Verhandlungsmandat muss auch die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer von gesellschaftsrechtlichen Strukturen (Briefkastenfirmen, Trusts) durch die Behörden in allen Fällen sicherstellen, zumindest durch öffentliche Register.

3. Die bilateralen österreichischen Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz müssen gesondert berücksichtigt werden.

Ob wir der erweiterten Zinsbesteuerungsrichtlinie auch zustimmen, wird davon abhängen, ob diese tatsächlich geeignet ist, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiv zu verhindern.