MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil pro Meinl Bank
MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil pro Meinl Bank
- HG - Wien bestätigt Rechtsansicht der Meinl Bank in allen wichtigen Punkten
- Bank-Vorstand Peter Weinzierl: "Rechtsansicht der Meinl Bank mit diesem Urteil erneut bestätigt."
- "Urteil hat Beispielwirkung auf ähnlich gelagerte Verfahren"
Die Meinl Bank konnte erneut ein MEL - Zivilverfahren zu ihren Gunsten entscheiden. In einem neuen Urteil des Handelsgerichts Wien (HG - Wien) (47 Cg 91/10z) wird das Begehren des Klägers - im Prinzip forderte er die Rückabwicklung mehrerer Käufe von MEL- Zertifikaten aus dem Jahr 2007 plus Zinsen - in allen wichtigen Punkten abgewiesen. "Die Rechtsmeinung der Meinl Bank wird in den MEL-Anlegerverfahren immer öfter bestätigt", betont Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
HG -Wien erteilt "Aktienkauf auf Probe" eine Absage
"Der Anleger wusste sehr wohl, dass ein Aktieninvestment mit einem Risiko einhergeht - daher wurde der behauptete Irrtum vom Gericht eindeutig verneint. Das Gericht bezeichnete den Kläger folgerichtig als ,ertragsorientierten Anleger’. Dem ,Aktienkauf auf Probe’ - also der Gewinnmitnahme bei steigenden- und der Weg zu Gericht bei sinkenden Kursen - wird damit zum wiederholten Male eine klare Absage erteilt", erläutert Peter Weinzierl.
Kein Beweis des Klägers für etwaige Alternativveranlagung
Auch in Bezug auf eine mögliche Alternativveranlagung ist der Urteilsspruch klar: "Da nicht festgestellt werden kann, wie der Kläger das in die klagsgegenständlichen Wertpapiere investierte Kapital alternativ veranlagt hätte, ist bereits aus diesem Grund mit einer Abweisung des Klagsbegehrens vorzugehen."
Kursbeeinflussung durch Aktienrückkäufe nicht feststellbar
Immer wieder wird in Anlegerverfahren eine angebliche Beeinflussung des Kurses der MEL-Zertifikate durch von der Meinl Bank oder Tochterunternehmen getätigte Rückkäufe behauptet. "Das HG Wien kann eine solche Kursbeeinflussung dagegen nicht bestätigen und erteilt damit dem immer wieder von Anlegerseite geäußerten Vorwurf der Marktmanipulation eine klare Absage", betont Weinzierl. Im Urteil heißt es: "Nicht festgestel lt werden kann, in welchen Ausmaß diesbezüglich der Kurs der MEL-Zertifikate beeinflusst wurde."
Beispielwirkung für ähnliche Verfahren
Weinzierl stellt zusammenfassend fest: "Mit diesem neuen Urteil des HG - Wien zeigt sich wieder, dass sich unsere Sicht der Dinge zunehmend durchsetzt. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil eine Beispielwirkung für zahlreiche ähnlich gelagerte Anlegerverfahren haben wird."