FMA zeigt Volksbanker bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an
FORMAT: FMA zeigt Volksbanker bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an
Verdacht der Untreue, der Bilanzfälschung und verbotener Kickbacks
In der Affäre rund um die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) brachte die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) ein. Die FMA hegt den Verdacht der Untreue und der Bilanzfälschung. Die WKSta solle den inkriminierten Sachverhalt strafrechtlich würdigen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in der am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Es bestehe der "Verdacht auf strafbare Handlungen seitens aktiver und ehemaliger Manager der ÖVAG", heißt es in der FORMAT exklusiv vorliegenden FMA-Strafanzeige vom 25. Oktober 2012. Die Aufsichtsbehörde stützt sich auf einen vertraulichen ÖVAG-Bericht der "Stabstelle Revision" vom 17. Juli 2012. Darin werden fragwürdige "Nebenabreden" mit ausgewählten ÖVAG-Anteilseignern - konkret: Ergo Versicherung und Österreichischer Genossenschaftsverband - beanstandet.
Darüber hinaus prüft die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch dubiose Geldflüsse rund um die ÖVAG-Bankengruppe im In- und Ausland. Der Kickback-Verdacht wurde durch die Zeugenaussage eines ehemaligen ÖVAG-Risikomanagers ausgelöst. Zitat aus dem FORMAT vorliegenden Einvernahmeprotokoll: "Kickback-Zahlungen sollen über die Volksbank Malta gelaufen sein, über die sehr viele Immobiliengeschäfte abgewickelt wurden." Die WKSta wurde auch auf fragwürdige Beraterverträge in den Jahren vor der Teilverstaatlichung aufmerksam gemacht. Laut Protokoll wurden etwa "200 Millionen Euro für Beraterhonorare in der Zeit von 2004 bis 2011" aufgewendet.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft veranlasste laut FORMAT vor Weihnachten erste Ermittlungsschritte bezüglich des von der FMA angezeigten Sachverhalts. Beim Wiener Straflandesgericht wurde die "Aufhebung des Bankgeheimnisses" in der Causa ÖVAG beantragt, um Nebenabsprachen bei Partizipationsschein-Geschäften aufzuklären. Gemäß staatsanwaltschaftlicher Anordnung vom 27. November 2012 bestehe nun sogar "der dringende Verdacht der Untreue nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch". Zudem werde der "Tatbestand des Paragraf 255 Aktiengesetz" (Bilanzfälschung) erfüllt. Ermittelt wird derzeit gegen unbekannte Tätern. Erste Einvernahmen haben bereits stattgefunden.