Handelsaussetzung

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EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionaersidentifikation / Handelsaussetzung



Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den naechsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den Beschluessen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionaere) ins Firmenbuch der Handel in den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Boerse ab dem 27.Juni 2012 ausgesetzt wird.

Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchfuehrung des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG an der Wiener Boerse nicht mehr gegeben sein wird.

Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionaere) der TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu koennen, werden die der Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten Aktionaere letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (investor@teletrader.com) zu identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionaers dem beurkundenden Notar bekanntgeben zu koennen, werden die Aktionaere aufgefordert, ihren Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spaetestens Freitag, den 29.Juni 2012 nachzuweisen. Zusaetzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder Firmenbuch-/Registrierungsnummer) fuer die Eintragung in das Firmenbuch benoetigt.

Hinweis des Vorstandes:

Gemaess § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG muessen die aktienrechtlichen Anteilsscheine nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft eingereicht werden. Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179 AktG fuer die Kraftloserklaerung der nicht freiwillig eingereichten aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklaerung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklaerung.

Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:

Gemaess § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionaere seitens der Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionaeren zustehenden Aktien der TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15, 1010 Wien (investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklaerung, einzureichen (Veroeffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG).

Rückfragehinweis:
Mag. Roland Meier
Tel.:15331656-0
mailto:roland.meier@teletrader.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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