Erster Erfolg für CyberTron - Einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria

Erster Erfolg für CyberTron - Einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria

Das Handelsgericht Wien hat auf Antrag der CyberTron Telekom AG eine einstweilige Verfügung gegenüber der Telekom Austria AG erlassen.

Nachdem die Zusammenschaltung der Telekommunkationsnetze der CyberTron Telekom AG und Telekom Austria am 25. Juni 2002 aufgehoben wurde und 70.000 CyberTron Kunden fast gänzlich von ihrer Telekommunikation abgeschnitten waren, wurde eine Vielzahl der CyberTron Kunden telefonisch durch die Telekom Austria kontaktiert, um mit dieser einen neuen Telefonvertrag abzuschließen. Diese Vorgehensweise des Ex-Monopolisten konnte jetzt endlich gestoppt werden - CyberTron hat gegen die Telekom Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist die Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen. Der Telekom Austria ist es ab sofort untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Kunden der CyberTron Telekom AG, ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren.