CLC will sich auf HV Kapitalerhöhung genehmigen lassen
CLC will sich auf HV Kapitalerhöhung genehmigen lassen
Dies geht aus Punkt 7 der Tagesordnung hervor:
Beschlussfassung - unter gleichzeitiger Erneuerung und Abänderung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.11.2001 - über die Ermächtigung des Vorstandes bis längstens einschließlich 16.07.2007 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt höchstens EUR 4.229.001,00 durch Ausgabe von bis zu 4.229.001 auf Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals auf bis zu EUR 12.687.004,00 zu erhöhen, hiebei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das Grundkapital zum Zweck der Mitarbeiterbeteiligung oder der Durchführung eines Aktienoptionsplanes für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und/oder Führungskräften oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstandes und/oder Führungskräfte jeweils der Gesellschaft und/oder von mit ihr verbundene Unternehmen oder gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (zB Patenten) erhöht wird, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Art der neu auszugebenden Aktien, den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital).
Dies geht aus Punkt 7 der Tagesordnung hervor:
Beschlussfassung - unter gleichzeitiger Erneuerung und Abänderung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.11.2001 - über die Ermächtigung des Vorstandes bis längstens einschließlich 16.07.2007 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt höchstens EUR 4.229.001,00 durch Ausgabe von bis zu 4.229.001 auf Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals auf bis zu EUR 12.687.004,00 zu erhöhen, hiebei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das Grundkapital zum Zweck der Mitarbeiterbeteiligung oder der Durchführung eines Aktienoptionsplanes für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und/oder Führungskräften oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstandes und/oder Führungskräfte jeweils der Gesellschaft und/oder von mit ihr verbundene Unternehmen oder gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (zB Patenten) erhöht wird, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Art der neu auszugebenden Aktien, den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital).