Bilanzielle Restrukturierung der langfristigen Verbindlichkeiten, Verlust übersteigt Hälfte des Grundkapitals
Erfolgreiche bilanzielle Restrukturierung der langfristigen Verbindlichkeiten durch Forderungsverzicht in Höhe von EUR 15,3 Mio.
- CyberTron hat wie viele Technologieunternehmen die Unternehmensbeteiligungen neu bewertet und zum Großteil abgeschrieben, dadurch kommt es zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals.
- Durch den Forderungsverzicht von 2 Inhabern der nachrangigen Optionsanleihe 2001 - 2006 der CyberTron Telekom AG im Ausmaß von EUR 15,3 Mio. kommt es zu einer deutlichen Reduktion der langfristigen Verbindlichkeiten und damit des Verschuldungsgrades der Gesellschaft
- Diese Veränderungen sind im Jahresabschluß zu berücksichtigen, daher erfolgt die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001 am 17. Mai 2002.
Nach Abschluß einer Besserungsvereinbarung haben zwei institutionelle Inhaber der Nachrangigen Optionsanleihe 2001-2006 der CyberTron Telekom AG mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 auf im Jänner 2006 fällige Forderungen plus Zinsen im Ausmaß von EUR 15.304.164,32 gegen eine Besserungsvereinbarung verzichtet. Somit konnte durch den außerordentlichen Ertrag in gleicher Höhe eine nachhaltige Verbesserung der Eigenkapitalsituation im Interesse aller Aktionäre der CyberTron erzielt werden. Die abgeschlossene Besserungsvereinbarung sieht im wesentlichen vor, dass die Besserung eintritt, wenn und insoweit im Jahresabschluss der CyberTron für das Geschäftsjahr 2005 und den nachfolgenden Geschäftsjahren unter Außerachtlassung des Entstehens der Besserungsforderungen ein Jahresüberschuß gemäß § 231 Abs. 3 Z 21 HGB oder ein Bilanzgewinn ausgewiesen würde. Das Gesamtausmaß der eingeräumten Besserungsansprüche entspricht dem fiktiv verzinsten Betrag des Forderungsverzichts.
Aufgrund des schwierigen Marktumfelds für Telekommunikationsunternehmen wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2001 eine bilanzielle Neubewertung von Bilanzansätzen insbesondere im Bereich der Beteiligungen und der Firmenwerte notwendig. Diese Abschreibungen sind zusammen mit den bisher aufgelaufenen Abschreibungen und Verlusten mehr als die Hälfte des Grundkapitals. Die Gesellschaft gibt daher bekannt, dass auf der am bereits seit längerem angekündigten ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2002 ein Tagesordnungspunkt gem. § 83 Aktiengesetz angesetzt wird.
Durch den Forderungsverzicht ist eine Überarbeitung des Jahresabschlusses notwendig geworden, sodaß sich die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001 auf 17. Mai 2002 verschiebt.
- CyberTron hat wie viele Technologieunternehmen die Unternehmensbeteiligungen neu bewertet und zum Großteil abgeschrieben, dadurch kommt es zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals.
- Durch den Forderungsverzicht von 2 Inhabern der nachrangigen Optionsanleihe 2001 - 2006 der CyberTron Telekom AG im Ausmaß von EUR 15,3 Mio. kommt es zu einer deutlichen Reduktion der langfristigen Verbindlichkeiten und damit des Verschuldungsgrades der Gesellschaft
- Diese Veränderungen sind im Jahresabschluß zu berücksichtigen, daher erfolgt die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001 am 17. Mai 2002.
Nach Abschluß einer Besserungsvereinbarung haben zwei institutionelle Inhaber der Nachrangigen Optionsanleihe 2001-2006 der CyberTron Telekom AG mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 auf im Jänner 2006 fällige Forderungen plus Zinsen im Ausmaß von EUR 15.304.164,32 gegen eine Besserungsvereinbarung verzichtet. Somit konnte durch den außerordentlichen Ertrag in gleicher Höhe eine nachhaltige Verbesserung der Eigenkapitalsituation im Interesse aller Aktionäre der CyberTron erzielt werden. Die abgeschlossene Besserungsvereinbarung sieht im wesentlichen vor, dass die Besserung eintritt, wenn und insoweit im Jahresabschluss der CyberTron für das Geschäftsjahr 2005 und den nachfolgenden Geschäftsjahren unter Außerachtlassung des Entstehens der Besserungsforderungen ein Jahresüberschuß gemäß § 231 Abs. 3 Z 21 HGB oder ein Bilanzgewinn ausgewiesen würde. Das Gesamtausmaß der eingeräumten Besserungsansprüche entspricht dem fiktiv verzinsten Betrag des Forderungsverzichts.
Aufgrund des schwierigen Marktumfelds für Telekommunikationsunternehmen wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2001 eine bilanzielle Neubewertung von Bilanzansätzen insbesondere im Bereich der Beteiligungen und der Firmenwerte notwendig. Diese Abschreibungen sind zusammen mit den bisher aufgelaufenen Abschreibungen und Verlusten mehr als die Hälfte des Grundkapitals. Die Gesellschaft gibt daher bekannt, dass auf der am bereits seit längerem angekündigten ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2002 ein Tagesordnungspunkt gem. § 83 Aktiengesetz angesetzt wird.
Durch den Forderungsverzicht ist eine Überarbeitung des Jahresabschlusses notwendig geworden, sodaß sich die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001 auf 17. Mai 2002 verschiebt.