AvW-Konkurs: Verjährungsverzicht erwirkt

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AvW-Konkurs: Verjährungsverzicht erwirkt



Die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR, die derzeit rund 600 Ansprüche von AvW-Anlegern im Strafverfahren gegen Dr. Auer-Welsbach geltend gemacht hat, erwirkt von der Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt für ihre Mandanten einen Verjährungsverzicht.

Aufgrund des vorliegenden Verjährungsverzichts der RBB Klagenfurt ist derzeit kein weiteres Vorgehen gegen die AvW-Depotbank notwendig. Likar ergänzend: "Es macht Sinn, vorab das Ergebnis des Konkurs- und Strafverfahrens und insbesondere der bereits laufenden Prozesse gegen die RBB-Klagenfurt abzuwarten".

Die Frist zur Anmeldung der Forderungen in den beiden Konkursen der AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG wurde vom Masseverwalter auf 30. September 2010 erstreckt. Für allfällige spätere Anmeldungen von Konkursforderungen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

"Aufgrund der großen Zahl der von uns vertretenen AvW-Anleger werden wir die Berufung in den Gläubigerausschuss beantragen", so Rechtsanwalt Arno F. Likar, der sich auf die Vertretung von geschädigten Anlegern spezialisiert hat.