Hauptversammlung genehmigt Aktienrückkauf

1,55 EUR -6,30%
Hoch 1,56 Tief 1,50 Vortag 1,65

EANS-News: bwin Interactive Entertainment AG / Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG



In der am 18.5.2010 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der bwin Interractive Entertainment AG mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand nachfolgende Ermächtigung erteilt:

Der Vorstand wurde gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,-- und höchstens EUR 150,-- je Aktie zu erwerben, wobei der mit sämtlichen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital mit 10 % begrenzt ist.

Weiters wurde dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, die eigenen Aktien einzuziehen oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 17.5.2015 eine andere Art der Veräußerung der eigenen Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter teilweisem oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu beschließen, wobei der Vorstand diese Ermächtigungen einmal oder mehrmals und ganz und in Teilen ausüben kann. Mit Wirksamkeit dieses Hauptversammlungsbeschlusses wurde die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21.5.2008 widerrufen.

Wien, im Mai 2010

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org

Press:
Katharina Riedl, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20069
E-mail:press@bwin.org
http://www.bwin.org

Ende der Mitteilung euro adhoc
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