VKI-Hilfe für AvW-Geschädigte

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VKI-Hilfe für AvW-Geschädigte


Konsumentenschutzministerium beauftragt VKI Geschädigte zu sammeln und dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen

Das BMASK hat - angesichts des Konkurses des AvW-Imperiums - den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, geschädigte Anleger zu sammeln und für diese den Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu erklären. Spätestens ab Mitte nächster Woche können Geschädigte Ihre Beschwerden online über www.verbraucherrecht.at einmelden.

Am 4.5.2010 hat das Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet. Auer von Welsbach sitzt in U-Haft und dem Strafgericht liegt offenbar - so Medienberichte - ein brisantes Gutachten von Fritz Kleiner vor. Geschädigte Anleger fragen sich, was sie in dieser Situation noch tun können, um zumindestens einen Teil des investierten Geldes zurück zu bekommen.

Zum einen kann man seine Ansprüche aus den Genuss-Scheinen im Konkurs anmelden. Es ist aber zu befürchten, dass man u.U. nur nach allen anderen Konkursgläubigern befriedigt werden wird. Wenn man dagegen auch Schadenersatzansprüche geltend macht, ist man damit Konkursgläubiger ohne Nachrang.

"Wir können nicht vorhersagen, ob da etwas herausschaut, aber eine Forderungsanmeldung kostet nur 20 Euro an Gebühren und sollte jedenfalls überlegt werden", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Dem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Auer von Welsbach können sich geschädigte Anleger als Privatbeteiligte anschließen. Das führt jedenfalls zur Unterbrechung der Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche.

Der VKI wird im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Sachverhaltsdarstellungen von geschädigten Anlegern sammeln und ihnen anbieten, für sie den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren zu erklären.

"Damit kann man die Chance wahren, sollten Personen oder Firmen strafrechtlich verurteilt werden, Schadenersatz zu bekommen," erklärt Dr. Kolba. Und weiter: "Unser Angebot richtet sich insbesondere an jene Geschädigten, die nicht über Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich auch noch keiner Sammelklage von Anlegeranwälten angeschlossen haben."

Der VKI informiert aktuell über www.verbraucherrecht.at ; dort wird spätestens ab Mitte nächster Woche ein Online-Fragebogen zur Einmeldung von Beschwerden bereit gestellt werden.

"Viele Kleinanleger haben oft ihr ganzes Vermögen verloren, da müssen wir helfen, zu retten, was zu retten ist. Es geht aber auch darum, dass einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre gerichtlich sauber aufgearbeitet und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden," sagt Dr. Peter Kolba.

Für Auer von Welsbach und andere Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.