Stellungnahme von AvW zu den Hauptversammlungs Vorwürfen
AvW: Antwort zur heutigen Aussendung betreffend Hauptversammlung der AvW Gruppe AG
In Beantwortung der heutigen Presseaussendung der Kanzlei Pascher & Schostal zur am 8.9.2009 stattfindenden Hauptversammlung der AvW Gruppe AG hält die AvW Gruppe AG fest, dass die Anzeige und Einladung der Investoren zur Hauptversammlung der Gesellschaft völlig gesetzeskonform und auf völlig üblichem Wege zeitgerecht durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vorgenommen wurde. Es überrascht, dass diese Kanzlei die Einschaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung nicht gelesen hat und daher keine Anmeldung für sich oder die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger vorgenommen hat. Dies ist ein weiteres Beispiel der unorthodoxen Vorgehensweise dieser Kanzlei, welche sich mehr durch mediale Äußerungen als durch rechtliche, sachliche Vorgehensweise ins Licht zu setzen scheint.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Vertreter der Kanzlei Pascher & Schostal bei der vor wenigen Wochen stattgefundenen Hauptversammlung der AvW Invest AG in Krumpendort sehr wohl anwesend waren. Das Anmeldeprozedere für Hauptversammlungen auf Basis von ergangenen Einladungen ist daher grundsätzlich bekannt. Hier ein Verschulden bei AvW Gruppe AG zu suchen ist ein unerhörter Versuch, in dieser misslichen Situation das Gesicht zu wahren. AvW Gruppe AG weiß nicht, ob eine Anwesenheit eines Vertreters von Pascher & Schostal bei der kommenden Hauptversammlung von AvW Gruppe AG einen Unterschied gemacht hätte, hat doch der Vertreter von Kanzlei Pascher & Schostal bei der vergangenen Hauptversammlung der AvW Invest AG vor wenigen Wochen in Krumpendorf keine einzige Wortmeldung vorgenommen.
In Beantwortung der heutigen Presseaussendung der Kanzlei Pascher & Schostal zur am 8.9.2009 stattfindenden Hauptversammlung der AvW Gruppe AG hält die AvW Gruppe AG fest, dass die Anzeige und Einladung der Investoren zur Hauptversammlung der Gesellschaft völlig gesetzeskonform und auf völlig üblichem Wege zeitgerecht durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vorgenommen wurde. Es überrascht, dass diese Kanzlei die Einschaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung nicht gelesen hat und daher keine Anmeldung für sich oder die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger vorgenommen hat. Dies ist ein weiteres Beispiel der unorthodoxen Vorgehensweise dieser Kanzlei, welche sich mehr durch mediale Äußerungen als durch rechtliche, sachliche Vorgehensweise ins Licht zu setzen scheint.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Vertreter der Kanzlei Pascher & Schostal bei der vor wenigen Wochen stattgefundenen Hauptversammlung der AvW Invest AG in Krumpendort sehr wohl anwesend waren. Das Anmeldeprozedere für Hauptversammlungen auf Basis von ergangenen Einladungen ist daher grundsätzlich bekannt. Hier ein Verschulden bei AvW Gruppe AG zu suchen ist ein unerhörter Versuch, in dieser misslichen Situation das Gesicht zu wahren. AvW Gruppe AG weiß nicht, ob eine Anwesenheit eines Vertreters von Pascher & Schostal bei der kommenden Hauptversammlung von AvW Gruppe AG einen Unterschied gemacht hätte, hat doch der Vertreter von Kanzlei Pascher & Schostal bei der vergangenen Hauptversammlung der AvW Invest AG vor wenigen Wochen in Krumpendorf keine einzige Wortmeldung vorgenommen.