Keine Angebotspflicht bei Verkauf von knapp 8,5 Prozent an S&T binnen 20 Börsetagen

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EANS-Adhoc: AvW Invest AG: Keine Angebotspflicht bei Verkauf von knapp 8,5 Prozent binnen 20 Börsetagen

Mit Bescheid vom 7.4.2009 hat der 3. Senat der Übernahmekommission festgestellt, dass für AvW Invest AG und AvW Gruppe AG durch Erlangen einer kontrollierenden Beteiligung an S&T System Integration & Technology Distribution AG ("S&T") am 19. Dezember 2008 gemäß § 22 Abs 1 ÜbG die Pflicht zur Stellung eines Übernahmeangebots besteht. AvW Invest AG und AvW Gruppe AG haben binnen 20 Börsetagen ab Zustellung dieses Bescheids am 7.4.2009 ihre Beteiligung an S&T auf maximal 30% der ständig stimmberechtigten Aktien zu reduzieren, oder binnen 20 Börsetagen das Pflichtangebot anzuzeigen. Derzeit halten AvW Invest AG und AvW Gruppe AG gemeinsam 38,44% der ständig stimmberechtigten Aktien (abzüglich der von S&T gehaltenen eigenen Aktien) der S&T.

Die AvW Invest AG (ISIN-Nummer: AT0000930409, Reuters: AVWI.VI , XETRA Vienna: AWS) mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien. Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.

Rückfragehinweis:
AvW INVEST AG
Brigitte Burger
Tel.: 04229/3621-24
mailto:b.burger@avw.eu

Ende der Mitteilung euro adhoc
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