Capital Bank kündigt Klage an

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Presseerklärung: Capital Bank - Grawe Gruppe AG nimmt zum Interview der APA mit Herrn Dr. Auer von Welsbach und den von ihm getätigten Aussagen vom 27.03.2009 wie folgt Stellung

Einmal mehr wird aufs Entschiedenste zurückgewiesen, dass Mitarbeiter der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG in "kriminelle Machinationen" betreffend AvW-Gesellschaften involviert wären. Aufgrund dieser Aussagen, insbesondere dieser völlig grundlosen Behauptungen und Vorwürfe hat die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG ihre Anwälte beauftragt, sämtliche gerichtlichen Schritte gegen die Organe der involvierten Gesellschaften zu ergreifen. Eine Klage gegen Herrn Dr. Auer von Welsbach persönlich auf Grund der gemachten Äußerungen ist in Vorbereitung.

Klarstellend hält die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG fest, dass sie lediglich eine von mehreren Bankverbindungen der AvW Gesellschaften war, nie jedoch in die Ausgabe und den Verkauf von Genussscheinen oder Aktien eingebunden war.

Sämtliche von den AvW Gesellschaften beauftragten Geschäfte wurden ordnungsgemäß abgewickelt; jeder Geschäftsfall führte zu einem Kontoauszug der per Post an die Gesellschaften übermittelt wurde.

Zu den Details der Geschäftsabwicklung kann die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG aufgrund des Bankgeheimnisses keine konkreten Angaben tätigen. Hingewiesen wird lediglich auf die mehrfachen Aussendungen von Herrn Dr. Auer von Welsbach über die hohen Erträge aus dem Derivativgeschäft. Diese Derivativgeschäfte führten in dem hinreichend bekannten negativen Marktumfeld zu gravierenden Verlusten, die sicherlich Gegenstand der Untersuchungen des vom Strafgericht bestellten Sachverständigen sein werden.

Von der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG wurden sämtliche Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß abgewickelt. Es ist offensichtlich Taktik der Organe der AvW Gesellschaften, insbesondere von Herrn Dr. Auer von Welsbach ständig neue "Schuldige" für die in seinen Gesellschaften aufgetretenen Probleme zu suchen und von seinen eigenen Versäumnissen und Fehlern abzulenken. Diese Taktik ist aus Sicht der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG jedoch kontraproduktiv und führt zu keinen Ergebnissen. Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG ist daher nunmehr gezwungen, alle ihr zustehenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte in Anspruch zu nehmen.

Richtig ist, dass die Organe der AvW Invest AG, namentlich Frau und Herr Dr. Auer von Welsbach, die am Depot der AvW Invest AG erliegenden Wertpapiere auch zu Gunsten von Forderungen der AvW Gruppe AG verpfändet haben. Die von der AvW Invest AG diesbezüglich beim Landesgericht Graz eingebrachte Klage geht ins Leere. Ein gleichzeitig eingebrachter Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, den Verkauf der am Depot der AvW Invest AG erliegenden Wertpapiere zu verbieten, wurde bereits vom Erstgericht abgewiesen.