bwin hat Betrugsanzeigen in Österreich und Türkei erstattet und nimmt zum Artikel im Profil Stellung
bwin hat Betrugsanzeigen in Österreich und Türkei erstattet und nimmt zum Artikel im Profil (Ausgabe Nr. 37/08) Stellung
Auch in Liechtenstein schliesst sich bwin dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren an.
bwin, der weltweit führende börsennotierte Anbieter von Online-Gaming-Entertainment Produkten, erlitt im Laufe eines Projektes zur Erlangung einer türkischen Sportwettenlizenz Mitte 2007 einen Schaden von €2,25 Millionen. Am 28.10.2007 erstattete bwin bei den österreichischen Behörden Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gegen Gerda Binder, Friedrich Jarosch und Eric Voerman. In weiterer Folge wurde in der Türkei am 4.4.2008 gegen Sheref Hökelekli eine Anzeige eingebracht. Auch in Liechtenstein schloss sich bwin einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren der Staatsanwaltschaft als geschädigte Partei an.
Das Nachrichtenmagazin profil schreibt in seiner Ausgabe vom 08.09.2008 über diesen Vorfall. bwin stellt in diesem Zusammenhang folgendes klar:
Es gehört zu den Aufgaben von bwin, Glücksspiellizenzen für den Vertrieb ihrer Produkte in neuen und mangels Lizenz derzeit nicht zugänglichen Märkten zu erlangen. In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass für die Erlangung internationaler Glücksspiellizenzen Zahlungen (sowohl vorab als auch zur Aufrechterhaltung der Lizenz) geleistet werden.
Da bwin aufgrund der geänderten Gesetzeslage ihre Produkte in der Türkei nicht mehr anbieten konnte, war es das Ziel von bwin, eine türkische Sportwettenlizenz zu erlangen. Dabei wurde bwin von Bachler & Partners – und zwar dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Voerman – beraten. Nachträglich stellte sich heraus, dass die von Herrn Voerman vermittelten Personen unseriös waren und entgegen den getroffenen Vereinbarungen vorab geleistete Zahlungen nicht zurückerstatteten. bwin hat daher Strafanzeige erstattet. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat den Antrag der Beschuldigten Friedrich Jarosch und Gerda Binder auf Einstellung des Verfahrens abgewiesen, zumal auch das Gericht aufgrund der vorliegenden Beweise und durchgeführten Einvernahmen von einem Tatverdacht ausgeht. Die zuständigen Gerichte in Liechtenstein haben Konten der Cort International gesperrt und einen Betrag von umgerechnet rund €250.000 beschlagnahmt. bwin wird die laufenden Ermittlungen weiterhin bestmöglich unterstützen und gegebenenfalls auch zivilrechtliche Schritte einleiten.
Der mit Cort International abgeschlossene Vertrag sah Zahlungen ausschliesslich für den Fall vor, dass bwin aufgrund der Leistungen von Cort International wirksame Glücksspiellizenzen in bestimmten Märkten (darunter Indien und China), in denen bwin ihre Produkte derzeit nicht anbieten kann, erlangen sollte. Die Höhe richtete sich dabei nach der Bedeutung des Marktes. Derartige Vereinbarungen verpflichten bwin lediglich im Erfolgsfall zu Zahlungen und sind im Zuge der internationalen Geschäftsentwicklung üblich.
Auch in Liechtenstein schliesst sich bwin dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren an.
bwin, der weltweit führende börsennotierte Anbieter von Online-Gaming-Entertainment Produkten, erlitt im Laufe eines Projektes zur Erlangung einer türkischen Sportwettenlizenz Mitte 2007 einen Schaden von €2,25 Millionen. Am 28.10.2007 erstattete bwin bei den österreichischen Behörden Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gegen Gerda Binder, Friedrich Jarosch und Eric Voerman. In weiterer Folge wurde in der Türkei am 4.4.2008 gegen Sheref Hökelekli eine Anzeige eingebracht. Auch in Liechtenstein schloss sich bwin einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren der Staatsanwaltschaft als geschädigte Partei an.
Das Nachrichtenmagazin profil schreibt in seiner Ausgabe vom 08.09.2008 über diesen Vorfall. bwin stellt in diesem Zusammenhang folgendes klar:
Es gehört zu den Aufgaben von bwin, Glücksspiellizenzen für den Vertrieb ihrer Produkte in neuen und mangels Lizenz derzeit nicht zugänglichen Märkten zu erlangen. In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass für die Erlangung internationaler Glücksspiellizenzen Zahlungen (sowohl vorab als auch zur Aufrechterhaltung der Lizenz) geleistet werden.
Da bwin aufgrund der geänderten Gesetzeslage ihre Produkte in der Türkei nicht mehr anbieten konnte, war es das Ziel von bwin, eine türkische Sportwettenlizenz zu erlangen. Dabei wurde bwin von Bachler & Partners – und zwar dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Voerman – beraten. Nachträglich stellte sich heraus, dass die von Herrn Voerman vermittelten Personen unseriös waren und entgegen den getroffenen Vereinbarungen vorab geleistete Zahlungen nicht zurückerstatteten. bwin hat daher Strafanzeige erstattet. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat den Antrag der Beschuldigten Friedrich Jarosch und Gerda Binder auf Einstellung des Verfahrens abgewiesen, zumal auch das Gericht aufgrund der vorliegenden Beweise und durchgeführten Einvernahmen von einem Tatverdacht ausgeht. Die zuständigen Gerichte in Liechtenstein haben Konten der Cort International gesperrt und einen Betrag von umgerechnet rund €250.000 beschlagnahmt. bwin wird die laufenden Ermittlungen weiterhin bestmöglich unterstützen und gegebenenfalls auch zivilrechtliche Schritte einleiten.
Der mit Cort International abgeschlossene Vertrag sah Zahlungen ausschliesslich für den Fall vor, dass bwin aufgrund der Leistungen von Cort International wirksame Glücksspiellizenzen in bestimmten Märkten (darunter Indien und China), in denen bwin ihre Produkte derzeit nicht anbieten kann, erlangen sollte. Die Höhe richtete sich dabei nach der Bedeutung des Marktes. Derartige Vereinbarungen verpflichten bwin lediglich im Erfolgsfall zu Zahlungen und sind im Zuge der internationalen Geschäftsentwicklung üblich.