Österreichisches Übernahmegesetz auf Meinl European Land Limited nicht anwendbar

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Österreichisches Übernahmegesetz auf Meinl European Land Limited nicht anwendbar

Meinl European Land Limited ("MEL") hat seit jeher ihren statutarischen und faktischen Hauptverwaltungssitz in Jersey. Aus diesem Grund ist das österreichische Übernahmegesetz ex lege auf MEL nicht anwendbar. Diesen Umstand hat die bei der Wiener Börse eingerichtete Übernahmekommission zu respektieren. Daher ist die Übernahmekommission für MEL nicht zuständig.

In allen bislang erschienen Kapitalmarktprospekten von MEL, die sowohl von der Wiener Börse als auch von der FMA inhaltlich durchgesehen bzw. geprüft wurden, wird seit Jahren klar und eindeutig darauf hingewiesen, dass das österreichische Übernahmegesetz keine Anwendung findet. Hieran ändert auch die bevorstehende Transaktion mit CPI/Gazit Holdings Limited nichts, insbesondere da auch der vorgesehene Wechsel in der Managementstruktur vorsieht, dass der künftige Hauptverwaltungssitz der MEL jedenfalls nicht in Österreich sein wird.

Zudem ist MEL bis zum heutigen Tag nie von der Übernahmekommission kontaktiert worden.

Über Meinl European Land

MEL ist ein Immobilieninvestment- und Entwicklungsunternehmen, das sich primär auf den Bereich Handel in Mittel- und Osteuropa konzentriert. Per 31. Dezember 2007 besaß MEL 162 betriebliche Investmentliegenschaften mit einem Marktwert von ca. Euro 1,9 Mrd. und ein bedeutendes Portfolio an Entwicklungsprojekten mit einem erwarteten Investitionsbedarf von Euro 3,3 Mrd., von denen Euro 0,8 Mrd. per 31. Dezember 2007 bereits getätigt wurden. Zusätzlich hat das Unternehmen Grundflächen von über 1,8 Mio. m2 erworben. Das Unternehmen ist seit 2002 an der Wiener Börse notiert und war zu Handelsschluss am 23. Juni 2008 mit Euro1,425,498.750 kapitalisiert (basierend auf einem Schlusskurs je Zertifikat von Euro6.75 bei 211,185.000 Zertifikaten, ausgenommen die 88,815.000 im Namen des Unternehmens gehaltenen Zertifikate, die 150,000.000 Partly Paid Shares und die eine, vom Investment Manager des Unternehmens gehaltene Aktie).

Rückfragehinweis:
   London                      Österreich
   Citigate Dewe Rogerson      Trimedia
   Michael Berkeley            Bernhard Hudik
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