Meinl Bank sieht rechtswidrige Vorverurteilung durch FMA

Meinl Bank: Rechtswidrige Vorverurteilung durch FMA
Behörde zeigt "Jetzt-erst-recht"-Mentalität statt Objektivität

Die Meinl Bank zeigt sich in höchstem Maße befremdet über die jüngsten Aussagen aus der Finanzmarktaufsicht. Die FMA hatte in einem Gespräch mit Journalisten gesagt, sie habe noch "verschiedenste Untersuchungen" gegen die Meinl Bank laufen und wolle "der Behörde nachweisen", dass die Meinl Bank, entgegen dem Erkenntnis des UVS vom Dienstag dieser Woche, doch irreführende Werbung betrieben habe. Der Unabhängige Verwaltungssenat hatte in seinem Spruch die Rechtsposition der Meinl Bank bestätigt und die entsprechenden Verfahren eingestellt.

Darauf reagiere die FMA nun mit einer "Jetzt erst recht"-Mentalität, so die Bank.Als Aufsichtsbehörde sei die FMA zur Objektivität verpflichtet, die fraglichen Aussagen würden jedoch eine öffentliche, rechtswidrige Vorverurteilung darstellen und überdies das Amtgeheimnis verletzen. Schon in einem Statement Mitte dieser Woche hatte die FMA von "Belegen" gesprochen, die "Verfehlungen Meinls" aufzeigen würden. Auch diese Äußerung stellt nach Meinung der Meinl Bank eine Vorverurteilung dar, und zwar ebenfalls unter Bruch des Amtsgeheimnisses.

Die FMA prüft die Meinl Bank seit nunmehr acht Monaten, der bisher einzige Strafbescheid gegen die Bank wurde vom UVS aufgehoben und das Verfahren eingestellt.