Meinl gewinnt Berufungen: Keine irreführende Werbung
Meinl gewinnt Berufungen: Keine irreführende Werbung
Strafbescheide der FMA aufgehoben, Verfahren wurden eingestellt
Unabhängiger Verwaltungssenat gibt Meinl Bank und Meinl Success Recht
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat heute aufgrund der Berufungen der Vorstände der Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG die Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht (FMA) vollinhaltlich aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Die FMA hatte zuvor der Meinl Bank und Meinl Success irreführende Werbung für MEL-Zertifikate vorgeworfen und die Vorstände der beiden Unternehmen mit jeweils 20.000 Euro Strafe belegt. Anlass war der Hinweis auf einem Fact-Sheet, wonach MEL-Zertifikate zur Mündelgeldveranlagung geeignet seien.
Der von der FMA gegen jede Marktübung erhobene Vorwurf der irreführenden Werbung gemäß § 4 KMG wurde vom UVS verworfen. Die Fact-Sheets verstoßen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz.
Von der Meinl Bank heißt es, es sei erfreulich, dass der UVS sich nicht von der öffentlichen Kampagne gegen die Meinl Bank habe beeinflussen lassen, sondern seine Entscheidung auf Grund sachlicher Überlegungen getroffen habe. Die Meinl Bank hat von Beginn an auf die Unhaltbarkeit der fraglichen Strafbescheide hingewiesen. Außerdem sei die FMA einseitig und ausschließlich gegen Meinl Bank und Meinl Success vorgegangen, obwohl zahlreiche österreichische Immobiliengesellschaften seit Jahren auf die Eignung ihrer Aktien zur Mündelgeldveranlagung hingewiesen hätten und diesbezüglich keine medienwirksamen Bestrafungen durch die FMA erfolgten.
Nach dem Prüfbericht der Nationalbank und der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen die einstweilige Verfügung vom 8. April sei dies nun der nächste Schritt zur Versachlichung der Diskussion rund um Meinl Bank und Meinl European Land. Man sei zuversichtlich, dass auch die weiteren gegen die Bank erhobenen Vorwürfe in ähnlich korrekter Weise geklärt und entkräftet würden, so die Meinl Bank. Auch den von Anlegeranwälten immer wieder angekündigten Klagen gegen die Bank sei nun eine wesentliche Grundlage entzogen.
Strafbescheide der FMA aufgehoben, Verfahren wurden eingestellt
Unabhängiger Verwaltungssenat gibt Meinl Bank und Meinl Success Recht
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat heute aufgrund der Berufungen der Vorstände der Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG die Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht (FMA) vollinhaltlich aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Die FMA hatte zuvor der Meinl Bank und Meinl Success irreführende Werbung für MEL-Zertifikate vorgeworfen und die Vorstände der beiden Unternehmen mit jeweils 20.000 Euro Strafe belegt. Anlass war der Hinweis auf einem Fact-Sheet, wonach MEL-Zertifikate zur Mündelgeldveranlagung geeignet seien.
Der von der FMA gegen jede Marktübung erhobene Vorwurf der irreführenden Werbung gemäß § 4 KMG wurde vom UVS verworfen. Die Fact-Sheets verstoßen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz.
Von der Meinl Bank heißt es, es sei erfreulich, dass der UVS sich nicht von der öffentlichen Kampagne gegen die Meinl Bank habe beeinflussen lassen, sondern seine Entscheidung auf Grund sachlicher Überlegungen getroffen habe. Die Meinl Bank hat von Beginn an auf die Unhaltbarkeit der fraglichen Strafbescheide hingewiesen. Außerdem sei die FMA einseitig und ausschließlich gegen Meinl Bank und Meinl Success vorgegangen, obwohl zahlreiche österreichische Immobiliengesellschaften seit Jahren auf die Eignung ihrer Aktien zur Mündelgeldveranlagung hingewiesen hätten und diesbezüglich keine medienwirksamen Bestrafungen durch die FMA erfolgten.
Nach dem Prüfbericht der Nationalbank und der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen die einstweilige Verfügung vom 8. April sei dies nun der nächste Schritt zur Versachlichung der Diskussion rund um Meinl Bank und Meinl European Land. Man sei zuversichtlich, dass auch die weiteren gegen die Bank erhobenen Vorwürfe in ähnlich korrekter Weise geklärt und entkräftet würden, so die Meinl Bank. Auch den von Anlegeranwälten immer wieder angekündigten Klagen gegen die Bank sei nun eine wesentliche Grundlage entzogen.