AK sieht keinen Etappensieg für Meinl

AK: Kein Etappensieg für Meinl
An inhaltlicher, noch nicht rechtskräftiger Entscheidung des Handelsgerichts ändert sich nichts, dass Werbeaussagen in Verkaufsprospekten in neun Punkten irreführend waren

Die AK stellt klar: Der Beschluss des Handelsgerichts Wien über eine aufschiebende Wirkung für die Einstweilige Verfügung der AK bezüglich Aussagen in Verkaufsprospekten ist für die Meinl Bank "nur ein scheinbarer Erfolg". Die aufschiebende Wirkung bedeutet nur, dass die Einstweilige Verfügung nicht vollstreckt werden kann, so lange die Entscheidung darüber noch nicht rechtskräftig ist. Wichtig ist aber: Es ändert sich dadurch nichts an der inhaltlichen (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Handelsgerichts Wien, wonach die Werbeaussagen in Verkaufsprospekten der Meinl Bank in neun zentralen Punkten irreführend waren.