Erfolg für Meinl Bank: Werbeverbot vorerst aufgehoben

Erfolg für Meinl Bank: Werbeverbot vorerst aufgehoben
Aufschiebende Wirkung für Einstweilige Verfügung

Erfolg für die Meinl Bank im Verfahren gegen die Bundesarbeitskammer. Dem Rekurs gegen die von der AK erwirkte Einstweilige Verfügung, wonach der Meinl Bank die Verwendung zahlreicher Werbemittel sowie die Verwendung des Namens Meinl für Wertpapiere untersagt wird, wurde vom Handelsgericht Wien in vollem Umfang aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Einstweilige Verfügung gegen die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success ist somit nicht vollstreckbar.

Die Meinl Bank wertet die Entscheidung des Handelsgerichts Wien als wichtigen Teilerfolg gegen die Vorgehensweise der Bundesarbeitskammer, die sich mit unsachlichen und überzogenen Angriffen gegen die Meinl Bank zu profilieren versucht.