Deutscher Glücksspielstaatsvertrag: EGBA reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein
Deutscher Glücksspielstaatsvertrag: EGBA reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein
Die EGBA (European Gaming and Betting Association) appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einzuleiten. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Staatsvertrag, der – mit Ausnahme von Pferdewetten – ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vorsieht, verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Regelungen des Staatsvertrags beschneiden die in Artikel 49 des EG-Vertrags festgelegte Dienstleistungsfreiheit, der die EGBA-Mitglieder unterliegen.
Trotz massiver, im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag mit Anfang des Jahres in Kraft getreten. Seine Umsetzung soll nicht nur die Geschäftstätigkeit EU-lizenzierter Anbieter einschränken, sondern stellt auch einen Affront an die Kommission dar, die im Rahmen der Notifizierung unmissverständlich Stellung zum geplanten Vertrag bezogen hat.
EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger dazu: “Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein. Verbote sind kein vernünftiger Ansatz und ersetzen eine verantwortungsvolle Gaming- Politik nicht. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssen Online und Offline Gaming Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Dies umso mehr, als dass sich nach jüngsten Untersuchungen - wenngleich es wenig Überschneidung bei den Kundengruppen gibt - das Kundenverhalten bei der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, kaum unterscheidet. Letztendlich garantiert nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz.“
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné fügt dem hinzu: “Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist EU-rechtswidrig. Die Tatsache, dass Deutschland den Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt hat, ließ uns keine andere Wahl als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen. Wir appellieren an die Kommission, unser Anliegen mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.“
Die EGBA (European Gaming and Betting Association) appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einzuleiten. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Staatsvertrag, der – mit Ausnahme von Pferdewetten – ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vorsieht, verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Regelungen des Staatsvertrags beschneiden die in Artikel 49 des EG-Vertrags festgelegte Dienstleistungsfreiheit, der die EGBA-Mitglieder unterliegen.
Trotz massiver, im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag mit Anfang des Jahres in Kraft getreten. Seine Umsetzung soll nicht nur die Geschäftstätigkeit EU-lizenzierter Anbieter einschränken, sondern stellt auch einen Affront an die Kommission dar, die im Rahmen der Notifizierung unmissverständlich Stellung zum geplanten Vertrag bezogen hat.
EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger dazu: “Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein. Verbote sind kein vernünftiger Ansatz und ersetzen eine verantwortungsvolle Gaming- Politik nicht. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssen Online und Offline Gaming Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Dies umso mehr, als dass sich nach jüngsten Untersuchungen - wenngleich es wenig Überschneidung bei den Kundengruppen gibt - das Kundenverhalten bei der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, kaum unterscheidet. Letztendlich garantiert nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz.“
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné fügt dem hinzu: “Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist EU-rechtswidrig. Die Tatsache, dass Deutschland den Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt hat, ließ uns keine andere Wahl als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen. Wir appellieren an die Kommission, unser Anliegen mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.“