Meinl einigt sich außergerichtlich mit Großinvestor

"trend": Meinl einigt sich außergerichtlich mit Großinvestor
Nach Anlageflop einigt sich Meinl außergerichtlich mit einem Großanleger

Julius Meinl V. einigt sich außergerichtlich mit einem Großinvestor, berichtet der "trend" in seiner kommenden Ausgabe: Die Z.A.O.R.S.K.I.-Stiftung des Privatunternehmers und ehemaligen Eigentümers des Getränkeautomatenaufstellers Cafe&Co (jetzt bei Leipnik-Lundenburger) Erich Nikorowicz wollte das Bankinstitut bereits vor einem Jahr für Verluste aus in früheren Jahren eingegangenen Fonds-Veranlagungen mittels Klage haftbar machen - obwohl ein Finanzdienstleister (KS Securities) dazwischen geschaltet war. Bisher schob Meinl unter anderem mit dem Hinweis auf diesen Finanzdienstleister auch jede Verantwortung für die schief gelaufenen Investements weit von sich. Vor wenigen Tagen nun hat man sich nun doch außergerichtlich durch eine Zahlung geeinigt, schreibt der "trend" und zitiert Meinl-Sprecher Herbert Langsner: "Wir wollten einfach weitere, lang dauernde Rechtsstreitigkeiten hintanhalten".

Vor allem die hohen Vermittlungsprovisionen, die Meinl zahlte, ließen Stiftungs-Anwalt Werner Paulinz an die ursächliche Verantwortung der Banker glauben: "Die Meinlbank hat sich dabei mit der KS Securities eines Erfüllungsgehilfen bedient, dessen Verschulden der beklagten Partei gemäß § 1313 ABGBa zuzurechnen ist". Dieser Paragraph regelt so etwas wie Haftungsfragen für Subunternehmer.

Auch bei der MEL-Affaire wurden hohe Provisionen an Finanzdienstleister gezahlt. Meinl-Sprecher Langsner sieht aber keine wie immer gearteten Parallelen: "Diese Einigung ist überhaupt kein Präjudiz, nicht einmal eine Analogie, sondern etwas ganz anderes."