Rien ne va plus: "Game over" für bwin?

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Rien ne va plus: "Game over" für bwin?

Die Omnia Communication-Centers GmbH, ein Wiener Online-Unterhaltungsspiel-Unternehmen beantragte Ende August 2007 die Erlassung eines Versäumungsurteils gegen bwin, mit dem bwin das Anbieten und Veranstalten von online-Glücksspielen für Österreich verboten werden soll. Die Omnia Communication-Centers GmbH hatte im März eine Klage auf Unterlassung der Veranstaltung von Online-Glücksspielen für den österreichischen Markt gegen die bwin International Ltd mit Sitz im Gibraltar und deren österreichische Muttergesellschaft eingebracht. Nur die österreichische Muttergesellschaft erstattete jedoch fristgerecht eine Klagebeantwortung und eine Stellungnahme zum Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Tochtergesellschaft in Gibraltar, die laut eigenen Angaben die Glücksspiele in Österreich anbietet, hatte erst Mitte August bemerkt, das auch sie zur Klagebeantwortung aufgefordert wurde. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Klagebeantwortung wies das Handelsgericht Wien Anfang September ab.

"Wir rechnen mit der Entscheidung über unseren Antrag auf Erlassung des Versäumungsurteils in den nächsten Tagen" so Omnia. "Mit dem Versäumungsurteil wird bwin verboten, weiterhin Glücksspiele ohne Konzession in Österreich anzubieten. Damit wird endlich der gesetzmäßige Zustand hergestellt. Auch bwin muss sich dann, wie je-der andere, um eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz bemühen, um auf dem österreichischen Glücksspielmarkt tätig zu werden" ergänzt Omnia.