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FMA ordnet per Bescheid die Abwicklung der „Heta Asset Resolution AG“ gemäß dem
Bundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Banken (BaSAG) an und verhängt
ein befristetes Schuldenmoratorium.
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat heute als benannte österreichische
Abwicklungsbehörde gemäß „Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken“
(BaSAG) per Bescheid die Abwicklung der „Heta Asset Resolution AG“ gemäß dem neuen
europäischen Abwicklungsregime für Banken eingeleitet. Um einen Abwicklungsplan
erstellen zu können, der den Zielen dieses neuen Regimes entspricht, hat die FMA kraft der
ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von
Verbindlichkeiten der Heta Asset Resolution AG gegenüber den Gläubigern gemäß BaSAG
verhängt.
Das diesbezügliche Edikt wurde gemäß BaSAG unverzüglich auf der Website der FMA als
benannte Abwicklungsbehörde veröffentlicht. Sie finden es unter dem Pfad:
https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/bankenabwicklung/edikte.html
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