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Erfolg für Meinl Bank: Werbeverbot vorerst aufgehoben
Aufschiebende Wirkung für Einstweilige Verfügung
Erfolg für die Meinl Bank im Verfahren gegen die
Bundesarbeitskammer. Dem Rekurs gegen die von der AK erwirkte
Einstweilige Verfügung, wonach der Meinl Bank die Verwendung
zahlreicher Werbemittel sowie die Verwendung des Namens Meinl für
Wertpapiere untersagt wird, wurde vom Handelsgericht Wien in vollem
Umfang aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Einstweilige Verfügung
gegen die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success ist
somit nicht vollstreckbar.
Die Meinl Bank wertet die Entscheidung des Handelsgerichts Wien
als wichtigen Teilerfolg gegen die Vorgehensweise der
Bundesarbeitskammer, die sich mit unsachlichen und überzogenen
Angriffen gegen die Meinl Bank zu profilieren versucht.
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