Defizitverfahren: Österreich darf mehr Schulden für Aufrüstung machen
Aktivierte EU-Ausweichklausel für Verteidigung ermöglicht
sanktionsfreies Abweichen vom Budgetplan - Finanzminister
Marterbauer bei Ratstreffen in Brüssel
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: neu aufgesetzt nach Aktivierung der Klausel.
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Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben
laut Angaben aus dem Rat bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel
die "nationale Ausweichklausel" für Verteidigungsausgaben für
Österreich aktiviert. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte
dies im Dezember "zur Erhaltung von Budget-Spielräumen" beantragt.
Die Klausel erlaubt, mehr Schulden für Aufrüstung zu machen, ohne
dafür von der EU sanktioniert zu werden. Marterbauer betonte, dass
Österreich beim Budget im Plan sei.
Österreich sei im Moment dabei, seine Verteidigungsausgaben sehr,
sehr maßvoll auszuweiten, hatte der Finanzminister am Montag in
Brüssel vor dem Eurogruppen-Treffen gesagt. Es gehe um ein paar
hundert Millionen Euro pro Jahr. Die Aktivierung der Klausel bringe
"etwas mehr Flexibilität, und die wollen wir uns einfach eröffnen",
so Marterbauer. Dies sei aber nicht so zu interpretieren, dass "wir
Schwierigkeiten hätten, die Fiskalkriterien zu erfüllen". Die
Klausel gilt für einen Zeitraum von vier Jahren ab 2025 und bietet
einen Spielraum von maximal 1,5 Prozent des BIP.
Die EU-Kommission hatte Österreich 2025 empfohlen, die Ausgaben
für Verteidigung zu erhöhen. Die Ausweichklausel wurde im Rahmen der
Reform der EU-Schuldenregeln geschaffen. Die EU hat sie im Vorjahr
aktiviert, da Russlands andauernder Angriffskrieg gegen die Ukraine
eine erhebliche Bedrohung für die europäische Sicherheit darstelle,
und "höhere Produktionskapazitäten der europäischen
Verteidigungsindustrie" und damit mehr und nachhaltige Investitionen
der Mitgliedstaaten erforderlich seien. Diese höheren Ausgaben für
Aufrüstung sollten aber nicht die Haushaltsstabilität gefährden oder
Strafen auslösen.
fan/mri
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