Russisches Gericht verhandelt Klagen gegen RBI-Tochter im Dezember
Präsident von russischem Handelsgericht setzte sich für
Beschleunigung der Behandlung von Rasperia-Schadenersatzklage
ein - RBI-Tochter in Russland könnte mehr als 300 Mio. Euro
verlieren
Ein Handelsgericht im russischen
Kaliningrad könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung in einer
weiteren Schadenersatzklage gegen die Raiffeisenbank Russland
fällen. Nachdem die Verhandlung zur im August eingebrachten Klage
erst am 20. November auf Jänner vertagt worden war, wurde sie nun
auf 18. Dezember vorverlegt. In der Klage fordert der russische
Strabag-Aktionär Rasperia 339 Mio. Euro Schadensatz von
Strabag-Mitaktionären sowie der Raiffeisenbank Russland.
Laut einem veröffentlichten Gerichtsbeschluss hatte Rasperia
Trading Limited am 26. November den Antrag eingebracht, die
Gerichtsverhandlung in dieser Causa noch im Dezember durchzuführen,
und auf eine unbegründete Verzögerung bei einer Verhandlung erst im
Jänner hingewiesen. Obwohl es wenige Tage zuvor noch eine andere
Ansicht vertreten hatte, legte das Gericht den Verhandlungstermin
sofort auf Dezember vor. Anträge der österreichischen
Strabag-Aktionäre gegen die Vorverlegung wurden am 5. Dezember vom
Präsidenten des Kaliningrader Handelsgerichts abgelehnt. Zuvor hatte
sich eine gewöhnliche Richterin mit der Klage beschäftigt, in der
Rasperia ein zweites Mal Schadenersatz von Strabag-Mitaktionären bei
der sowie von der russischen RBI-Tochterbank fordert. Letztere würde
auch erneut zur Kasse gebeten. Begründet werden die rechtlichen
Schritte vom Kläger mit zurückgehaltenen Dividenden für 2024 sowie
einer Kapitalherabsetzung bei Strabag.
Klagsverbotsklage am 15. Dezember
Nachdem Rasperia im Jänner 2025 ein erstes Schadenersatzverfahren
gegen den Baukonzern Strabag, seine österreichischen Kernaktionäre
sowie die Raiffeisenbank Russland gewonnen hatte, hatte die
RBI-Tochter in Russland etwa 2,1 Mrd. Euro zahlen müssen und war auf
fragwürdiger Grundlage vom russische Gericht auch zum Eigentümer der
sanktionsbedingt in Österreich eingefrorenen Strabag-Aktien von
Rasperia erklärt worden. Konsequenterweise hätte diese russische
Holdinggesellschaft, die in der Vergangenheit offiziell vom
Oligarchen Oleg Deripaska kontrolliert worden war, dadurch
eigentlich den Anspruch auf weitere Dividenden verlieren müssen,
erläuterte ein RBI-Sprecher die Sichtweise der österreichischen
Bank. Zudem sei die Kapitalherabsetzung bei Strabag schon in der
ersten Klage geltend gemacht worden.
Bereits am 15. Dezember verhandelt das Kaliningrader
Handelsgericht zudem eine weitere Rasperia-Klage, in der den
Strabag-Kernaktionären, der RBI und der Raiffeisenbank Russland
gerichtliche Verfahren im Ausland gegen Rasperia bei Androhung einer
Pönale von mehr als einer Milliarde Euro gerichtlich verboten werden
sollen. Hatte sich die Klage zunächst vordergründig gegen die
Fortsetzung eines schließlich im September 2025 abgebrochenen
Amsterdamer Schiedsgerichtsverfahrens unter Strabag-Kernaktionären
gerichtet, könnte eine Entscheidung zugunsten des Klägers nunmehr
rechtliche Schritte von RBI und seiner Tochter gegen Rasperia
außerhalb Russlands praktisch unmöglich machen. Von der
österreichischen Bundesregierung unterstützte Versuche der RBI, mit
Hilfe eines EU-Sanktionsbeschluss und ohne ein Gerichtsverfahren
Zugriff auf sanktionsbedingt eingefrorenes Strabag-Aktienvermögen
von Rasperia zu erhalten, waren im Oktober am Widerstand mancher
EU-Staaten gescheitert. Sanktionsentscheidungen müssen einstimmig
von allen Mitgliedstaaten der EU im Europäischen Rat gefällt werden.
hgh/bel
ISIN AT0000606306 AT000000STR1
WEB http://www.rbinternational.com/
http://www.strabag.com
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WEB http://www.osram.de