Bedingte Haft für René Benko, Ehefrau freigesprochen
René Benko erhielt 15 Monate bedingte Haft, unbedingte
Geldstrafe und Teilfreispruch - Ehefrau Nathalie Benko in
allen Punkten im Zweifel freigesprochen - BILD VIDEO
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Urteilsbegründung (Untertitel, 1. bis 4. Absatz)
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Der gefallene Signa-Gründer René Benko ist am
Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 15
Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von
4.320 Euro verurteilt worden. In einem Gutteil der Anklage wurde der
48-Jährige hingegen freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von
den Vorwürfen der Beitragstäterschaft hingegen in allen Punkten im
Zweifel freigesprochen. Das Urteil war nicht rechtskräftig.
Das Ehepaar soll in einem Tresor von Verwandten Bargeld, Uhren
und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern
vorenthalten haben. Für René Benko war es indes die zweite nicht
rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida - erst im
Oktober war er in Innsbruck in einem anderen Fall zu zwei Jahren
unbedingter Haft verurteilt worden. Auch hier erfolgte allerdings
ein Teilfreispruch.
Benko wurde "ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd angerechnet
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria
Paul sah die betrügerische Krida indes nur bei zwei von elf
anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfen
gegeben und damit einen Schaden von rund 100.000 Euro verwirklicht.
Dadurch sank die maximale Strafhöhe von zehn auf fünf Jahre. In den
Fällen, in denen ein Schuldspruch gefällt worden war, sei die
"Indizienbeweiskette geschlossen" gewesen. Belastend sei, dass Benko
die Uhren, die er eigenen Angaben zufolge seinen Söhnen geschenkt
haben will, weiterhin im Ausland, auf Booten und Yachten getragen
habe. Auch direkt am Tag nach Weihnachten sei er mit einer
geschenkten Uhr abgelichtet worden. Grundsätzlich hielt die
Richterin jedoch fest, dass - anders als von der WKStA ins Treffen
geführt - es schon denkbar sei, dass eine "vermögende" Person seinen
Kindern im Alter von sechs und elf Jahren derart teure Geschenke
mache. Benko wurde sein "ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd
angerechnet. Weder die WKStA noch Benkos Verteidiger Norbert Wess
gaben eine Erklärung ab, damit war das Urteil nicht rechtskräftig.
Bei den übrigen Uhren konnte indes nicht "mit der erforderlichen
Sicherheit festgestellt werden, wer der wahre Besitzer" war, führte
die Richterin aus. Sie könnten auch Nathalie Benko gehört haben.
Selbiges treffe auch auf die 120.000 Euro in Bar zu, die im Tresor
gebunkert waren. Bei Benkos Ehefrau sah der Schöffensenat lediglich
"Verdachtsmomente", wie etwa den Zeitpunkt gewisser Gespräche. Für
einen Schuldspruch sei jedoch erforderlich, dass man nachvollziehen
könne, wann und von wem die Vermögenswerte in den Tresor gelegt
wurden. Dafür seien die Beweisergebnisse jedoch "zu dünn", hielt sie
fest. Hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe sprach die Richterin
davon, dass Benko schließlich nicht gleichzustellen sei mit einer
vermögenslosen Person. Er werde ja von seiner Familie unterstützt.
WKStA fand Argumente der Angeklagten "unglaubwürdig"
Konkret soll Nathalie Benko laut Anklage der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur fünf Tage nach dem
Insolvenzantrag von René Benko als Einzelunternehmer den Tresor im
Haus ihrer Tante und ihrem Onkel im Tiroler Oberland aufstellen
haben lassen. Dort verbargen sich Uhren, die Benko seinen Söhnen im
Alter von sechs und elf Jahren zu Weihnachten geschenkt haben soll
sowie weiterer Schmuck und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro. Für die
WKStA waren die Erklärungen des Ehepaars, wonach Nathalie Benko
diese Vermögenswerte sowie weitere hochpreisige Ringe im Zuge eines
Umzuges in Sicherheit bringen wollte, "unglaubwürdig".
Die beiden Eheleute hatten sich indes vor dem Schöffensenat unter
dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul "nicht schuldig" bekannt.
Weitere Aussagen machten sie vor Gericht nicht, sondern verwiesen
auf schriftliche Stellungnahmen.
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