Einsprüche gegen zweite Benko-Anklage zurückgezogen
Bestätigung durch OLG und Anwalt Wess - Prozess dürfte noch
heuer stattfinden
Nach dem ersten Prozess wegen
betrügerischer Krida gegen den gestrauchelten Signa-Gründer René
Benko in Innsbruck, der am Mittwoch mit einer nicht rechtskräftigen
zweijährigen Haftstrafe geendet hatte, dürfte auch die Verhandlung
über die zweite eingebrachte Krida-Anklage bald bevorstehen. Denn
sowohl Benko als auch eine Mitangeklagte zogen die Einsprüche gegen
die Anklage inzwischen zurück, wie eine Sprecherin des
Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) auf APA-Anfrage erklärte.
Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte das Zurückziehen des
Einspruchs gegenüber der APA am Donnerstag ebenfalls. Zu den Gründen
wollte der Staradvokat - ebenso wie das Oberlandesgericht - nichts
sagen. Damit war die Anklage rechtskräftig. Nun stand noch die
Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck
aus. APA-Informationen zufolge könnte der zweite Benko-Prozess in
der Tiroler Landeshauptstadt noch im November über die Bühne gehen
und nur für einen Tag angesetzt sein.
Bei der zweiten Anklage geht es laut Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um einen Schaden in Höhe von
insgesamt 370.000 Euro. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft
und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner
Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Konkret dreht
sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich
elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und
andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die
Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen
Benkos verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen
haben.
ede/uns/hel
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