VSV klagt EVN wegen Preiserhöhung von 2022
Vergleich des VKI mit dem Unternehmen aus Sicht des VSV nicht
vorteilhaft
Der Verbraucherschutzverein (VSV)
klagt die EVN auf Rückerstattung von Einnahmen aus einer
Preiserhöhung von September 2022. Dass die Preiserhöhung unzulässig
war, ist durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien)
geklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor
einen Vergleich mit der EVN vereinbart, wonach betroffene Kundinnen
und Kunden eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im
Bonuspunkteprogramm der EVN erhalten, wenn sie das beantragen.
Dieser Vergleich sei aber für die Kunden nicht vorteilhaft, meint
der VSV: "Wir haben anhand von Musterfällen diese Vergleichsbeträge
nachgerechnet und mussten feststellen, dass erheblich weniger zur
Rückzahlung angeboten wird, als die Kunden Anspruch hätten",
schreibt der VSV in einer Aussendung am Freitag.
Der VSV hat nun im Namen von 90 EVN-Kunden eine sogenannte
"Abhilfeklage" gegen die EVN eingebracht - also eine Klage, um
Rückerstattungen an die Kunden zu erwirken. Das Gericht muss diese
noch zulassen, inzwischen lädt der VSV aber bereits dazu ein, sich
der Verbandsklage anzuschließen.
EVN verweist auf gute Akzeptanz und einfache Abwicklung
"Diese Abhilfeklage hat der VSV bereits mehrfach angekündigt und
sie wird jetzt von unabhängigen Gerichten beurteilt werden. Unser
Vergleichsangebot gemeinsam mit dem VKI gilt und wird von unseren
Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen. Bisher haben rund 150.000
Kunden das Angebot erhalten, 70.000 haben es auch bereits
angenommen", heißt es in einer Stellungnahme der EVN dazu. Das
Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass der mit dem VKI
ausgehandelte Vergleichsbetrag unbürokratisch und "ohne Kosten für
Prozessfinanzierer, Mitgliedsbeitrag, Prozessrisiko und
Gerichtstermine" ausgezahlt werde.
tsk/tpo
ISIN AT0000741053
WEB http://www.evn.at
www.verbraucherschutzverein.at
ISIN DE0005937007
WEB http://www.man.eu/de/