Manner: Schadenersatz-Streit nach Teileinsturz von Fabrik geht weiter
Oberstes Gerichtshof verwies auf die erste Instanz
Der Streit um den Einsturz eines Gebäudetraktes der
Manner-Fabrik in Wien-Hernals im Oktober 2014 wird die Gerichte nach
einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) weiterhin
beschäftigen: Zwar hat der Waffelproduzent Ende Oktober 2023 eine
Klage gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht "dem Grunde
nach" gewonnen. Doch die Höhe des Schadenersatzes sollte nach
Rechtskraft des Zwischenurteils festgelegt werden. Allerdings
brachten die Beklagten Revision ein.
Manner bezifferte den Schaden damals mit 25 Mio. Euro. Allerdings
wurde den Revisionen durch den OGH Folge geleistet, teilte das
börsennotierte Unternehmen am Freitag mit. Die Entscheidungen der
Vorinstanzen werden aufgehoben. Und das Verfahren ist in erster
Instanz fortzusetzen. "Das Erstgericht hat eine neuerliche
Entscheidung nach Verfahrensergänzung vorzunehmen", teilte Manner
ergänzend mit.
fel/cri
ISIN AT0000728209
WEB http://www.manner.at
ISIN AT0000937503
WEB http://www.voestalpine.com