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Datum/Zeit: 24.04.2025 14:15
Quelle: APA

Strabag-Klage in Russland: Gericht lehnt Berufung von RBI-Tochter ab


Schadenersatz von mehr als zwei Milliarden Euro an russischen Strabag-Aktionär wird fällig



--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: RBI-Aussendung (3. Abs.), Erläuterungen von RBI-Sprecher (4. Abs.), Kommentar der Strabag (5. Abs.), FMA-Informationen (6. Abs.) ---------------------------------------------------------------------

Das 13. Handelsberufungsgericht in St. Petersburg hat laut Gerichtsregister am Donnerstag die Berufungen der Strabag, von österreichischen Aktionären des Baukonzerns sowie der Raiffeisenbank Russland abgelehnt. Die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung vom 20. Jänner 2025, wonach die Raiffeisenbank Russland mehr als zwei Milliarden Euro an den russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited zahlen und deren Strabag-Aktien übernehmen muss, erlangt somit Rechtskraft.

Die Abweisung der Berufungen und die Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung aus Kaliningrad war erwartet worden. Hintergrund der Causa ist eine Auseinandersetzung des im Zusammenhang mit EU-Sanktionen in der Strabag entmachteten russischen Strabag-Aktionärs Rasperia mit dem Baukonzern und dessen österreichischen Aktionären. Die Raiffeisenbank Russland selbst war formal nur deshalb geklagt worden, weil sie mit dem Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien in einem Verwandtschaftsverhältnis steht.

"Aufgrund dieser Gerichtsentscheidung muss die Raiffeisenbank Russland den vom russischen Gericht zugesprochenen Schadenersatz von EUR 2,044 Milliarden zuzüglich Zinsen zahlen", erklärte die RBI am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung. Durch dieses Urteil erwarte der Konzern jedoch keine zusätzlichen Belastungen auf die Erfolgsrechnung, die über eine im vierten Quartal 2024 gebuchte Rückstellung von 840 Millionen Euro hinausgehen würden. Diese Rückstellung entspreche dabei den Rasperia zugesprochenen Schadenersatz abzüglich erwarteter Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Vermögenswerte von Rasperia in Österreich.

Auf APA-Nachfrage spezifizierte ein RBI-Sprecher, dass es sich bei diesen Vermögenswerten um nicht ausgezahlte Strabag-Dividenden sowie Erlöse aus einer Kapitalherabsetzung von in Summe etwa 400 Millionen Euro und um die Strabag-Aktien selbst handle. "RBI möchte die Strabag-Aktien nicht haben und wird beantragen, dass das Gericht (in Österreich, Anm.) diese Aktien versteigert", erläuterte er. Gegen die Gerichtsentscheidung von Donnerstag werde die russische Tochterbank nach Ausfertigung eines schriftlichen Urteils jedenfalls Berufung in der nächsten Instanz einlegen. Diese habe jedoch keine aufschiebende Wirkung für die Auszahlung des Schadensersatzes. Deshalb würde die Raiffeisenbank Russland vor Gericht auch zusätzlich den Antrag stellen, die Auszahlung für die Zeit des weiteren Berufungsverfahrens zu sistieren. Man rechne aber mit einer Ablehnung dieses Antrags und müsste dann den Schadenersatz an den Kläger überweisen.

Eine Strabag-Sprecherin kündigte am Donnerstag gegenüber der APA an, dass der Baukonzern die Begründung der Gerichtsentscheidung vom Donnerstag prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden werde. "Zu weiteren Details können wir uns aufgrund der Vertraulichkeit des Verfahrens nicht äußern", erklärte sie.

Unklar war zuletzt, wer die zwei Milliarden Euro Schadenersatz tatsächlich bekommen würde. Juristen der RBI-Tochter sahen in der eingebrachten Berufung den offiziellen ehemaligen Rasperia-Besitzer Oleg Deripaska auch als aktuellen Endbegünstigten. Eine Sprecherin des russischen Oligarchen erklärte der APA jedoch wiederholt, dass Deripaska nichts mehr mit Rasperia zu tun habe. In Österreich liegen zu den Besitzern derzeit jedenfalls keine offiziellen Angaben vor: Bereits im vergangenen Dezember hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA den im russischen Kaliningrad beheimateten Rasperia-Aktionär Valtoura Holdings Limited um Aufklärung gebeten. "Valtoura Holdings Limited gibt unter Verweis auf das russische Anti-Sanktionsgesetz dazu keine Informationen heraus", berichtete nun ein FMA-Sprecher am Donnerstag auf APA-Nachfrage.

hgh/tsk/pro

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